Anzeige Listerien 21.05.2010
|
|
Listerien-Käse bei Lidl: foodwatch stellt Strafanzeige
|
Hallo und guten Tag,
|
21.05.2010
|
je mehr wir zu den Todesfällen durch listerienbelasteten Harzer Käse Anfang dieses Jahres recherchieren, umso erschütterter sind wir: Behörden und Lidl mussten wissen, dass sich Bakterien in dem Sauermilchkäse explosionsartig vermehren und die Produkte damit eine tickende Zeitbombe darstellen – und doch haben sie nicht alles dafür getan, um die Verbraucher schnell und unmissverständlich vor dem Verzehr zu warnen. foodwatch hat deshalb jetzt Strafanzeige gegen die Verantwortlichen beim baden-württembergischen Verbraucherministerium und bei Lidl gestellt. Wir wollen prüfen lassen, ob der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung oder der Körperverletzung mit Todesfolge erfüllt ist. Einmal mehr erweisen sich die deutschen Verbraucherinformationsgesetze als unzureichend. Die Behörden „müssen“ den Paragraphen zufolge eben nicht über Gesundheitsgefahren informieren, wie es immer behauptet wird, sie „sollen“ nur. Im Falle des listerienbelasteten Harzer Käses von Hersteller Prolactal, dessen Verzehr in Österreich bereits zu Todesfällen geführt hatte, lief das so: Mitte Januar wurden die deutschen Behörden von Wien benachrichtigt – die Informationspolitik delegierten sie jedoch an den Discounter. Lidl veröffentlichte daraufhin eine der tatsächlichen Gesundheitsgefahr wenig angemessene Empfehlung, den Harzer Käse „aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes“ nicht zu verzehren. Das las sich wenig dramatisch – und entsprechend zurückhaltend berichteten Medien über den Fall. Erst Im Februar, als auch Todesfälle in Deutschland gemeldet wurden, legte Lidl nach und warnte ausdrücklich und unmissverständlich vor dem Verzehr. Unsere Recherchen zu den insgesamt drei Todesfällen in Deutschland haben ergeben: In Hessen starb eine Person, die den listerienbelasteten Käse nachweislich nach dem ersten, völlig unzureichenden Hinweis von Lidl verzehrt hatte. Damit steht die Frage im Raum, ob dieser Todesfall mit einer frühzeitigen und unmissverständlichen Verzehrswarnung hätte verhindert werden können. Warum hat Lidl nicht gleich in aller Deutlichkeit gewarnt? Weshalb haben die Behörden nicht selbst unmissverständliche Verzehrswarnungen ausgesprochen? Diese Fragen wollen wir durch die Staatsanwaltschaft klären lassen. In Österreich übrigens hat die Politik nach den Todesfällen reagiert und die Gesetze geändert: Dort „müssen“ die Behörden künftig von sich aus über Gesundheitsgefahren informieren. In Deutschland weigert sich die Bundesregierung, einen solchen Schritt zu gehen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie auf unserer Internetseite. Klicken Sie sich rein, Ihr foodwatch-Team __ PS: Recherchen, Kampagnen und juristische Auseinandersetzungen für die Rechte der Verbraucher sind teuer. Aber unerlässlich, damit Industrie und Politik sichere und ehrliche Lebensmittel gewährleisten. Unterstützen Sie uns deshalb in unserer Arbeit und werden Sie Fördermitglied.
|