Aktuelle Themen 11.03.2010
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Wrackheringe, Schinkenbrot ohne Schinken und andere Themen
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Hallo und guten Tag,
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11.03.2010
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haben Sie schon einmal einen "Wrackhering" gegessen? Einen was? Genau! Das ist ein beschädigter Salzhering, der in den Handel kommt. Wer solche Begriffe festlegt? Die Lebensmittelbuchkommission, ein in der Öffentlichkeit weitgehend unbekanntes Gremium. Es bestimmt in geheimen Sitzungen, wie Lebensmittel definiert werden und was in welche Produkte gesteckt werden darf. Herauskommen ist dabei auch eine ganze Reihe absurder Regelungen und irreführender Bezeichnungen. foodwatch wollte wissen, wie diese zustande kommen, und klagte auf Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle. Was daraus wurde, erfahren Sie in diesem Newsletter. Sie wollen es(s) wissen? Lesen Sie mehr, Ihr foodwatch-Team Geheimkommando Lebensmittelbuch Ende 2007 hatte foodwatch Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht: Die Sitzungsprotokolle der Lebensmittelbuchkommission sollten veröffentlicht werden, damit die Bevölkerung erfährt, wie, von wem und mit welchen Argumenten zum Beispiel durchgesetzt wurde, dass "Schinkenbrot“ keinen Schinken und Schokoladenpudding nur 1 Prozent Kakao enthalten und Brot nicht gebacken werden muss. Das Gremium, das vom Bundesverbraucherministerium einberufen wird, legt in seinen "Leitsätzen“ so genannte "Verkehrsbezeichnungen“ von Lebensmitteln fest, die für die Kaufentscheidung der Konsumenten entscheidend sind. Nicht selten sind sie verwirrend oder fördern gar die Mogel-Strategien der Lebensmittelindustrie. Doch das Verwaltungsgericht Köln wies jetzt die foodwatch-Klage ab. Begründung: Die Kommission unterliege einem "besonderen“ Amtsgeheimnis. foodwatch wird dagegen in Berufung gehen. Mehr zum Thema und weitere abstruse Lebensmittel-Definitionen aus dem Lebensmittelbuch finden Sie hier » Alle wollen "Willi will die Ampel" Rund 15.000 mal wurden unser Ampel-Trickfilme "Willi will die Ampel“ und das englischsprachige Pendant „Barry wants to lose weight“ bereits angeschaut. Das Kurzvideo, mit dem foodwatch europaweit über die Lebensmittel-Ampel aufklären will, gehört damit zu den meistgesehenen Filmen der Kategorie "Nonprofit“ im Video-Portal youTUBE! Bitte unterstützen Sie uns weiter bei unserer Kampagne für die Ampelkennzeichnung und empfehlen Sie den Film in deutscher oder englischer Sprache an Familie, Freunde und Bekannte in ganz Europa weiter. Übrigens: In der kommenden Woche findet im Europaparlament die erste wichtige Abstimmung über die Ampel statt. Über das Ergebnis halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden. Tiermehl-Schmuggler wird nicht angeklagt Unfassbar: Obwohl sogar Fernsehbilder das illegale Geschäft bis nach Malaysia dokumentierten, kommt ein Tiermehl-Schmuggler nur mit einem Bußgeld davon. Im Frühjahr 2008 erstattete foodwatch Anzeige gegen den Händler Friedrich von Schönfels, Chef der Fehmarner Firma SubsTrade. Der hatte Rindermehl mit potenziellem BSE-Risiko falsch deklariert, um so das bestehende Export-Verbot zu umgehen. Über den "Umweg“ ist es ohne Weiteres möglich, dass das riskante Material in Malaysia im Futtertrog landet – und von Tieren gefressen wird, deren Fleisch auch in Europa auf den Tisch kommt. Doch die Staatsanwaltschaft Lübeck stellte das Ermittlungsverfahren ein – und verhängte lediglich ein Bußgeld von 5000 Euro. Warum keine Anklage erhoben wird, gab die Staatsanwaltschaft nicht bekannt. foodwatch hat jetzt Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft erhoben, um wenigstens Akteneinsicht zu erhalten. Der Fall macht deutlich: Wir brauchen bessere Gesetze, die einen sicheren Umgang mit riskanten tierischen Abfällen sicherstellen. Unterstützen Sie daher unsere Online-Mitmachaktion! ___ PS: Recherchen und Labortest sind teuer, aber ein wichtiges Druckmittel, damit Unternehmen sichere und gesunde Lebensmittel produzieren. Unterstützen Sie uns deshalb in unserer Arbeit und werden Sie Fördermitglied.
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