Korrektur
In einem am 14. August 2010 in Zeitungen des Dumont-Verlages (Berliner Zeitung, Frankfurter Rundschau und Kölner Stadtanzeiger) erschienenen Interview sagte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode: „Bei Tiefkühlpizzen kann beispielsweise problemlos suggeriert werden, dass echter Käse drauf ist, tatsächlich ist es oft nur Analogkäse.“ Die Aussage, dass „oft nur Analogkäse drauf ist“, ist in Bezug auf Tiefkühlpizzen falsch. Richtig hätte es hier „Pizzen“ (in der Gastronomie) statt „Tiefkühlpizzen“ (im Supermarkt) heißen müssen. Tatsächlich sind durch amtliche Kontrollen Betrugsfälle bekannt geworden, bei denen in Bäckereien oder in der Gastronomie Käseimitate gesetzeswidrig als echter „Käse“ bezeichnet wurden, so auch bei Pizzen. Gleichzeitig finden sich auch Produkte mit „Analogkäse“ im Supermarkt, die zwar rechtlich korrekt gekennzeichnet sind, den Verbraucher jedoch täuschen können. Zum Beispiel, wenn sich im Regal direkt neben einer Packung mit echtem geriebenen Käse eine Packung „Pizza-Mix“ befindet, die so genannten Analogkäse enthält, sich optisch vom echten Käse jedoch nicht unterscheidet. foodwatch fordert hier eine klare Kennzeichnung auf der Verpackung, etwa als „Käse-Imitat“. Auf Tiefkühlpizzen im Supermarkt besteht der Belag nach Herstellerangaben hingegen aus echtem Käse und nicht aus Analogkäse. Insofern ist die Behauptung, dass sich auf Tiefkühlpizzen „oft nur“ Analogkäse befinde, nicht korrekt. Wir bedauern, dass wir dies beim Gegenlesen des Interviews vor der Veröffentlichung übersehen haben. Den Sachverhalt haben wir gegenüber der Redaktion richtiggestellt.
|