Kopfnavigation überspringen
Kopfnavigation und Hauptnavigation überspringen
Zurück zur Startseite foodwatch - die essensretter
Jetzt suchen!

Jetzt Förderer werden! Newsletter bestellen

Strafanzeige 2007

Cumarin: foodwatch zeigt Nestlé und Dr. Oetker an




Cumarin: foodwatch zeigt Nestlé und Dr. Oetker an

05.11.2007

foodwatch hat Nestlé und Dr. Oetker wegen Verstoßes gegen die Aromenverordnung angezeigt. Obwohl die Produkte den Grenzwert für das giftige Cumarin weit überschreiten, droht den Herstellern aber nur ein Bußgeld. Die entsprechende Regelung hat die Regierung erst im September aufgeweicht.

 

Frühstücksflocken von Dr. Oetker und Nestlé enthalten das bis zu Siebenfache der gesetzlich zugelassenen Höchstmenge an Cumarin. Die Aromasubstanz kann die Leber schädigen und steht unter Verdacht, Krebs zu verursachen. Am 05.11.2007 hat foodwatch gegen Dr. Oetker und Nestlé Anzeige erstattet wegen Verstoßes gegen die deutsche Aromenverordnung.  Der gesetzliche Höchstwert für Cumarin in Lebensmitteln liegt bei 2 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) Lebensmittel. "Vitalis Crunchies Zimt" von Dr. Oekter enthalten 15 mg/kg, "Cini Minis" von Nestlé 14 mg/kg.

Gesetz entschärft: Aus Straftat wird Ordnungswidrigkeit

Bis vor kurzem war es eine Straftat, zu hoch mit Cumarin belastete Lebensmittel herzustellen oder in den Handel zu bringen. Bis zu drei Jahre Haft drohten. Doch im September 2007 entschärfte das Bundesverbraucherministerium mit Zustimmung des Bundesrates die geltende Aromenverordnung. Aus eine Straftat wurde eine Ordnungswidrigkeit.

Bundesregierung amnestiert sich selbst

Im Herbst 2006 hatte foodwatch schon einmal Strafanzeige gestellt gegen einen Hersteller, Handelsketten, Lobbyverband und Bundesverbraucherministerium. Im damaligen Test überschritten 11 von 18 getesteten Sorten Gebäck und Süßwaren den Höchstwert um das bis zu Vierzigfache. Mit der Änderung der Aromenverordnung hat die Bundesregierung nun Industrie, Handel und sich selbst amnestiert. Denn die Strafmilderung gilt auch rückwirkend. Händler können nach der neuen Regelung gar nicht mehr belangt werden. Hersteller müssen nur noch ein Bußgeld von höchstens 10.000 Euro in ihr Budget einkalkulieren.