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Interview

Anwalt: "Bewusster Rechtsbruch bei Zimt"




Anwalt:

22.06.2007

Cornelius Knappmann-Korn ist seit 1993 Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin. Für foodwatch erstattete er Strafanzeige gegen die Produzenten und Vertreiber von Zimtsternen, die überhöht mit der leberschädigenden Substanz Cumarin belastet waren. foodwatch sprach mit ihm über den Stand des Strafverfahrens.

 

foodwatch: Im Auftrag von foodwatch haben Sie Strafanzeige gegen die Produzenten und Vertreiber von Zimtsternen, die überhöht mit der leberschädigenden Substanz Cumarin belastet waren, erstattet. Was werfen Sie den Beklagten konkret vor?

Knappmann-Korn: Die Hersteller und Vertreiber haben bewusst gegen das Lebensmittelrecht verstoßen, indem sie Zimtsterne mit einem Cumaringehalt in Verkehr gebracht haben, der die europaweit gesetzlich festgesetzte Grenze von zwei Milligramm Cumarin pro Kilogramm Gebäck um ein Vielfaches überschritt. Das ist eine Straftat.

foodwatch: Die Klage richtet sich auch gegen einen Abteilungsleiter im Bundesverbraucherministerium. Wie ist dieser in den Skandal verwickelt?

Knappmann-Korn: Maßgebliche Mitarbeiter im Ministerium haben mit dem "Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V." (BLL) - einer Lobby-Organisation der Lebensmittelindustrie - ein Abkommen geschlossen: das Ministerium als Vertreter der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Länderverwaltungen und der BLL als Vertreter der betroffenen Unternehmen. Das Abkommen sieht vor, dass bis auf weiteres Zimtsterne mit einem Cumaringehalt von bis zu 67 Milligramm Cumarin pro Kilogramm Gebäck verkauft werden dürfen. Damit wurde der Lebensmittelbranche gestattet, alle bereits produzierten Waren verkaufen zu können, auch wenn sie den lebensmittelrechtlichen Anforderungen wegen ihres hohen Cumaringehaltes nicht genügen.

foodwatch: Damit hat das Ministerium seine Kompetenzen überschritten?

Knappmann-Korn: Die Mitarbeiter haben sich bewusst über geltendes Recht hinweggesetzt, ohne dass ihnen die Befugnis, im Einzelfall Ausnahmen zu machen, irgendwo im Gesetz eingeräumt wird. Das sind meistens ausgebildete Juristen. Sie haben den Herstellern und Vertreibern, also den Haupttätern, bei deren Straftaten Beihilfe geleistet, indem sie diesen den Entschluss zum Rechtsbruch erleichtert haben.

foodwatch: Hat die Staatsanwaltschaft auf den Eingang der Klage schon reagiert?

Knappmann-Korn: Bislang hat sich die Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Personen, das in einer Anklage enden könnte, einleitet oder nicht.

foodwatch: Gibt es Fristen, innerhalb derer die Staatsanwaltschaft reagieren muss oder besteht die Gefahr, dass die Straftat verjährt?

Knappmann-Korn: Die Staatsanwaltschaft entscheidet selber, wann sie mit den Ermittlungen beginnt, wie umfangreich und von welcher Dauer diese sind. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall fünf Jahre. Bis dahin sollte eine Entscheidung über die Aufnahme von Ermittlungen gefallen sein.