Anwalt: "Bewusster Rechtsbruch bei Zimt"
22.06.2007
Cornelius Knappmann-Korn ist seit 1993 Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin. Für foodwatch erstattete er Strafanzeige gegen die Produzenten und Vertreiber von Zimtsternen, die überhöht mit der leberschädigenden Substanz Cumarin belastet waren. foodwatch sprach mit ihm über den Stand des Strafverfahrens.
foodwatch: Im Auftrag von foodwatch haben
Sie Strafanzeige gegen die Produzenten und Vertreiber von Zimtsternen, die überhöht
mit der leberschädigenden Substanz Cumarin belastet waren, erstattet. Was
werfen Sie den Beklagten konkret vor?
Knappmann-Korn: Die Hersteller und Vertreiber
haben bewusst gegen das Lebensmittelrecht verstoßen, indem sie Zimtsterne mit
einem Cumaringehalt in Verkehr gebracht haben, der die europaweit gesetzlich
festgesetzte Grenze von zwei Milligramm Cumarin pro Kilogramm Gebäck um ein
Vielfaches überschritt. Das ist eine Straftat.
foodwatch: Die Klage richtet sich auch gegen
einen Abteilungsleiter im Bundesverbraucherministerium. Wie ist dieser in den
Skandal verwickelt?
Knappmann-Korn: Maßgebliche Mitarbeiter im Ministerium
haben mit dem "Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V." (BLL) - einer
Lobby-Organisation der Lebensmittelindustrie - ein Abkommen geschlossen: das Ministerium
als Vertreter der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Länderverwaltungen
und der BLL als Vertreter der betroffenen Unternehmen. Das Abkommen sieht vor,
dass bis auf weiteres Zimtsterne mit einem Cumaringehalt von bis
zu 67 Milligramm Cumarin pro Kilogramm Gebäck verkauft werden dürfen. Damit
wurde der Lebensmittelbranche gestattet, alle bereits produzierten Waren
verkaufen zu können, auch wenn sie den lebensmittelrechtlichen Anforderungen
wegen ihres hohen Cumaringehaltes nicht genügen.
foodwatch: Damit hat das Ministerium seine
Kompetenzen überschritten?
Knappmann-Korn: Die Mitarbeiter haben sich bewusst
über geltendes Recht hinweggesetzt, ohne dass ihnen die Befugnis, im Einzelfall
Ausnahmen zu machen, irgendwo im Gesetz eingeräumt wird. Das sind meistens
ausgebildete Juristen. Sie haben den Herstellern und Vertreibern, also den
Haupttätern, bei deren Straftaten Beihilfe geleistet, indem sie diesen den
Entschluss zum Rechtsbruch erleichtert haben.
foodwatch: Hat die Staatsanwaltschaft auf
den Eingang der Klage schon reagiert?
Knappmann-Korn: Bislang hat sich die
Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden, ob sie ein Ermittlungsverfahren
gegen bestimmte Personen, das in einer Anklage enden könnte, einleitet oder
nicht.
foodwatch: Gibt es Fristen, innerhalb derer
die Staatsanwaltschaft reagieren muss oder besteht die Gefahr, dass die Straftat
verjährt?
Knappmann-Korn: Die Staatsanwaltschaft
entscheidet selber, wann sie mit den Ermittlungen beginnt, wie umfangreich und
von welcher Dauer diese sind. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall fünf
Jahre. Bis dahin sollte eine Entscheidung über die Aufnahme von Ermittlungen
gefallen sein.
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