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Hintergrund Cumarin

Cumarin: Natürlich, aber vermeidbar



Cumarin: Natürlich, aber vermeidbar

26.10.2006

Zimt kann den leberschädigenden Aromastoff Cumarin enthalten. Hohe Konzentrationen sind in der Regel in Zimt der Sorte Cassia zu finden. Eher gering belastet ist der ursprünglich aus Sri Lanka stammende Ceylon-Zimt.

 

Cumarin ist ein Aromastoff, der in vielen Pflanzen natürlicherweise vorkommt. Reich an Cumarin ist beispielsweise Waldmeister. Auch Früchte wie Erdbeeren sowie einige Kräuter enthalten Cumarin. Wegen seines angenehm frischen, grasigen Duftes wird Cumarin in Kosmetika verwendet.

Cumarin im Zimt

Cumarin kommt insbesondere in bestimmten Zimtsorten vor. Hohe Konzentrationen sind in der Regel im sogenannten Cassia-Zimt zu finden, der überwiegend aus Südchina und Indonesien kommt. Der ursprünglich aus Sri Lanka stammende Ceylon-Zimt weist eher geringe Cumaringehalte auf.

Dokumente & Links

Auf den Verpackungen von Zimt oder mit Zimt gewürzten Lebensmitteln ist normalerweise nicht angegeben, um welche Zimtsorte es sich handelt.

Gesundheitsgefährdung?

Seit den 70er Jahren steht Cumarin unter Verdacht, Krebs zu verursachen. 2004 wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Grenzwert genannt, unterhalb dessen keine gesundheitsschädigende Wirkung zu befürchten ist. Dieser liegt bei 0,1 Milligramm Cumarin pro Kilogramm Körpergewicht.

Cumarin kann zudem die Leber schädigen. Zu dieser Wirkung von Cumarin stellt das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) fest: "Aus dem Einsatz von Cumarin im Medizinbereich ist bekannt, dass es schon bei relativ niedrigen Dosierungen bei einer kleinen Gruppe besonders sensibler Personen zu Leberschäden kommen kann, wenn die Medikamente über wenige Wochen verabreicht werden. (...) ... , die Wirkung ist aber reversibel."

Der Versuch, diese Risikobewertung in Frage zu stellen, wird vom BfR energisch zurückgewiesen. Das Zentrum für Ernährungskommunikation und Gesundheitspublizistik (ZEK) hatte in verschiedenen Pressemitteilungen auf die angebliche Unschädlichkeit von Cumarin hingewiesen und dabei sowohl das BfR als auch foodwatch kritisiert.

Gesetzliche Regelung: Grenzwert

Der Cumaringehalt in verzehrfertigen, aromatisierten Lebensmitteln ist in der Anlage vier der deutschen Aromenverordnung geregelt. Nach Paragraf 2 Absatz 3 dürfen Lebensmittel nur zwei Milligramm Cumarin pro Kilogramm enthalten.

Tipp: Die ausführliche Recherche von foodwatch zu Zimt und Cumarin ist dokumentiert im PDF-Dokument "Illegal im Regal? Ein Hintergrundpapier über das Vorkommen und die Risiken von Cumarin". Die folgenden Seiten enthalten Auszüge daraus.

 

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