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Amnestie 2007

Seehofers Amnestie wirkt: Verfahren eingestellt



Seehofers Amnestie wirkt: Verfahren eingestellt

19.12.2007

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren gegen den Hersteller Lambertz, die Handelsketten Metro und Kaiser's Tengelmann, das Bundesverbraucherministerium und den Lobbyverband BLL wegen stark Cumarin-haltiger Zimtsterne eingestellt. Der Grund: Die Regierung hatte das Strafmaß drastisch gesenkt.

 

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Im Herbst 2006 waren Zimtsterne im Handel erhältlich, die bis zu vierzig Mal soviel leberschädigendes Cumarin enthielten wie gesetzlich erlaubt. Hersteller wie die Aachener Printen- und Schokoladenfabrik Henry Lambertz hielten es nicht für notwendig, ihre Rezepturen zu ändern, obwohl sie von der hohen Belastung wussten. Lebensmittelketten wie Metro und Kaiser's Tengelmann ließen die belasteten Lebensmittel in den Regalen. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMELV) sorgte ebenfalls nicht dafür, dass die rechtswidrig belasteten Produkte aus dem Handel genommen wurden, sondern gab in Absprache mit dem Lobbyverband Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) "Verzehrsempfehlungen" heraus. Zu diesem Zeitpunkt war es noch eine Straftat, zu hoch mit Cumarin belastete Lebensmittel herzustellen oder in den Handel zu bringen. Am 16.11.2006 erstattete foodwatch Strafanzeige gegen die Firmen Lambertz, Metro, Kaiser's Tengelmann, das BMELV und den BLL. Verantwortliche Personen mussten mit Gefängnis bis zu drei Jahren rechnen.

Amnestie: Aus Straftat wird Ordnungswidrigkeit

Im September 2007 entschärfte das Bundesverbraucherministerium mit Zustimmung des Bundesrates die geltende Aromenverordnung (siehe Änderungsverordnung vom 27.09.2007). Aus einer Straftat wurde lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Händler können nach der neuen Regelung gar nicht mehr belangt werden. Hersteller müssen nur noch ein Bußgeld von höchstens 10.000 Euro einkalkulieren. 

Strafverfahren eingestellt

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren eingestellt, weil Strafmilderungen generell rückwirkend gelten. In dem Schreiben der Staatsanwaltschaft heißt es: "Nach neuem Recht ist keine Strafbarkeit des angezeigten Verhaltens mehr gegeben. Gemäß dem in § 2 Abs. 3 StGB festgelegten Vorrang des mildesten Gesetzes kann der angezeigte Sachverhalt daher nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden." Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt hat das Bundesministerium sowohl sich selbst als auch die Lebensmittelindustrie und den Handel amnestiert, indem es die entsprechende Verordnung geändert hat.