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Lebensmittelbuchkommission bleibt Geheimsache![]() 08.03.2010 Das Lebensmittelbuch bleibt ein Buch mit sieben Siegeln: Am 25. Februar 2010 wies das Verwaltungsgericht Köln eine Klage von foodwatch ab (Az 13 K 119/08) und entschied damit gegen eine Herausgabe der Sitzungsprotokolle der Lebensmittelbuchkommission. foodwatch wird gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Was "Wrackheringe" und "Formfleisch-Schinken" sind
foodwatch hatte Ende 2007 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um eine Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle der Lebensmittelbuchkommission zu erreichen. Das in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannte Gremium legt in seinen „Leitsätzen“ so genannte „Verkehrsbezeichnungen“ von Lebensmitteln fest, die für die Kaufentscheidung der Verbraucher entscheidend sind. Dabei wurden Konsumenten in der Vergangenheit oft irreführende Begriffe zugemutet – so wurde festgelegt, dass zusammengeklebte Fleischfasern als „Formfleisch-Schinken“ und beschädigte Salzheringe als „Wrackheringe“ verkauft werden dürfen oder Kalbsleberwurst keine Kalbsleber enthalten musste. Die Mogel-Strategie der Lebensmittelindustrie wird durch solche Definitionen erleichtert. Einige Beispiele für irreführende Leitsätze in unserer Bilderstrecke: Leitsätze LebensmittelbuchVerschwiegenheitspflicht für Gremienmitglieder Die Lebensmittelbuch-Kommission ist beim Bundesernährungsministerium angesiedelt. Ihre Arbeit ist im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch geregelt. In dem Gremium sitzen 32 Männer und Frauen, die vom Ministerium für fünf Jahre berufen werden. Vertreten sind dort Wirtschaftsverbände wie der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL, der größte Lobbyverband der Lebensmittelindustrie), der Deutsche Fleischer Verband und der Bauernverband sowie die Einzelunternehmen Unilever und bofrost. Weitere Mitglieder sind Mitarbeiter von Lebensmittelüberwachungsbehörden und Universitäten. Ein Viertel der Kommissionsmitglieder wird von den staatlich finanzierten Verbraucherzentralen, vom Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften und der Stiftung Warentest entsandt. Ob es ihnen gelingt, die Interessen der Verbraucher bei den Beschlüssen durchzusetzen, lässt sich aber nicht nachprüfen, denn die Sitzungsprotokolle werden geheim gehalten. Der Öffentlichkeit bleibt vollständig verborgen, wie es zu den Leitsätzen kommt. Den 32 Kommissionsmitgliedern erlegt die Geschäftsordnung des Gremiums ausdrücklich eine „Verschwiegenheitspflicht“ auf. Die Protokolle der nicht öffentlichen Sitzungen bleiben unter Verschluss. Daher erfährt die Öffentlichkeit nicht, wie die Entscheidungsfindung abläuft und welche Interessen von wem vertreten werden. Gericht sieht sachliche Beratungen in GefahrDas Verwaltungsgericht Köln begründete sein Urteil damit, dass "ohne die gebotene Vertraulichkeit die offene Meinungsbildung und neutrale Entscheidungsfindung beeinträchtigt" würden. Dass damit die gesetzlich verankerten Informationsrechte der Verbraucher einfach durch ein „Schweigegelübde“ in der Satzung der Kommission umgangen werden können, hält foodwatch für nicht nachvollziehbar. Wenn eine sachliche Diskussion in der Lebensmittelbuchkommission nur möglich ist, wenn sie im Geheimen stattfindet, müssten mit derselben Argumentation schließlich auch die Beratungen und Abstimmungen im Deutschen Bundestag hinter verschlossenen Türen stattfinden. Es gibt gute Gründe dafür, dass dies nicht der Fall ist. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen – bei diesem oder bei anderen Themen – dann abonnieren Sie kostenlos den foodwatch-Newsletter! |
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