
VIG-Anleitung |
06.06.2008
Überlegen Sie sich, bevor Sie den Antrag stellen, welche Information Sie genau erhalten möchten. Beispiele: Welches Herstellungsverfahren hat ein bestimmtes Produkt? Ist der Fleischerladen um die Ecke bei Überprüfungen negativ aufgefallen? Welches Obst und Gemüse ist besonders hoch mit Pestiziden belastet? Weitere Beispiele für Informationen, die Sie nach dem VIG erfragen können, finden Sie unter Beispiele für Anfragen.
Recherchieren Sie im Internet oder fragen Sie telefonisch nach, welche Behörde die gesuchte Information bereithält. Einige informationspflichtige Stellen finden Sie im Behördenwegweiser auf der Infoseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum VIG.
Formulieren Sie Ihren Antrag zu den gewünschten Informationen so genau wie möglich und schicken Sie ihn per E-Mail, Brief oder Fax an die zuständige Stelle (siehe Musterbrief).
Lassen Sie sich den Eingang des Antrags bestätigen. Bitten Sie um Nachricht, wenn die Behörde Ihren Antrag an eine andere Stelle weiterleitet, falls sie sich nicht zuständig fühlt.
Bitten Sie die Behörde darum, Ihnen vor Bearbeitung Ihres Antrags mitzuteilen, ob die Kosten 15,00 Euro übersteigen (siehe Musterbrief).
Im Regelfall sollten Sie die angefragten Informationen innerhalb eines Monats erhalten. Falls Dritte (z. B. betroffene Unternehmen) angehört werden, beträgt die Frist zwei Monate (weitere Infos finden Sie unter Fragen und Antworten).
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, da sich ein betroffenes Unternehmen auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beruft, können Sie Widerspruch erheben. Sollte Ihr Widerspruch zurückgewiesen werden, können Sie vor Verwaltungsgerichten klagen (weitere Infos finden Sie unter Fragen und Antworten/Frage 10).
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