
SPD-Antwort |
04.02.2009
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Elvira Drobinski-Weiß und Waltraud Wolff, beide für die SPD im Bundestag, betonen in ihrer Antwort an die Unterzeichner der Mitmach-Aktion, wie wichtig Transparenz und Verbraucherinformation sind. Nicht in allen Punkten entsprechen die Ausführungen der Politikerinnen aber der Realität:
foodwatch habe mit dem VIG immerhin Informationen bekommen, die ohne das Gesetz nicht veröffentlicht worden wären, so die SPD-Abgeordneten. Auf Anfragen zum Urangehalt von Mineralwässern seien schließlich auch Produkt- und Herstellernamen genannt worden. Tatsache ist aber, dass foodwatch ähnliche Fragen bereits 2006 gestellt hatte – unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz. Seinerzeit übermittelten die Länderbehörden fast ausnahmslos Messergebnisse samt Handelsmarken, und zwar zeitnah. Nur in zwei Fällen wurden damals überhaupt Gebühren verlangt, einmal 50 Euro und einmal 160 Euro. Die Anfrage vom August 2008 auf der Grundlage des VIG dagegen haben nur wenige Bundesländer zügig beantwortet, viele haben bis heute (Stand 4. Februar 2009) nicht geantwortet. Wieder andere Bundesländer haben Gebührenbescheide in Höhe von mehreren hundert und sogar über tausend Euro geschickt.
Die Abgeordneten schreiben, die SPD habe dafür gesorgt, dass § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches verschärft worden sei. Jetzt müssten die zuständigen Landesbehörden die Öffentlichkeit grundsätzlich über alle wichtigen verbraucherrelevanten Sachverhalte informieren. Eine solche gesetzliche Verpflichtung ist aber gerade nicht geschaffen worden, obwohl foodwatch und andere sie dringend gefordert haben. Sogar bei Rechtsverstößen, etwa gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, steht die Veröffentlichung weiterhin ausdrücklich im Ermessen der Behörden: Sie "sollen" informieren, "müssen" aber nicht.
Die Abgeordneten nehmen für die SPD in Anspruch, echte Fortschritte gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des damaligen Bundesverbraucherministers Horst Seehofer (CSU) erreicht zu haben. In der Tat finden sich im gegenwärtigen Gesetzestext des VIG Veränderungen gegenüber dem Seehofer-Entwurf. Diese sind jedoch eher kosmetisch, eine grundlegende Verbesserung konnte dadurch nicht erreicht werden. Weiterhin werden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse höher gewertet als das öffentlichen Interesse an Informationen. Während strafrechtlicher Ermittlungen wird über Rechtsverstöße wie zum Beispiel beim Gammelfleischskandal nicht informiert, Gebühren werden in abschreckender Höhe festgesetzt.
Die öffentliche Kritik am Verbraucherinformationsgesetz lässt die Politiker nicht kalt. Doch erst 2010, zwei Jahre nach Inkrafttreten des VIG, wollen sie erneut über das VIG diskutieren. Die Schwachstellen des Gesetzes sind aber bereits heute eindeutig und es gibt klare Lösungsvorschläge. Deshalb: Zeigen Sie den Politikern, dass die Verbraucher sich nicht mit Pro-Forma-Gesetzen abspeisen lassen – jetzt mitmachen und weiterempfehlen!