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Fragen und Antworten

Wie schnell erhalte ich die gewünschte Information?




Die Behörde muss den Antrag "in der Regel innerhalb einer Frist von einem Monat" mit einem Bescheid beantworten. Sofern ein Dritter, das heißt ein Unternehmen betroffen ist und angehört wird, verlängert sich die Frist auf zwei Monate, um dem Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Nach einer solchen Anhörung darf die Behörde die Information erst dann herausgeben, wenn die Entscheidung bestandskräftig, das heißt unanfechtbar ist. Oder nach weiteren zwei Wochen, wenn die Behörde im Ausnahmefall aufgrund öffentlichen Interesses oder überwiegender Interessen Dritter anordnet, dass eine sofortige Herausgabe der Unterlagen erfolgt.