
Beispiel Uran |

05.12.2008
foodwatch bat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und die zuständigen Ministerien aller 16 Bundesländer darum, aktuelle Messergebnisse für den Urangehalt der im Handel befindlichen Mineralwässer zu übermitteln und die dazugehörigen Handelsmarken zu nennen. Die gleiche Frage hatte foodwatch bereits 2006 schon einmal den Verbraucherschutzministerien in allen 16 Bundesländern gestellt.
Die Anfrage erfolgte 2006 auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG). Die Situation 2006: Fast ausnahmslos übermittelten die Bundesländer zeitnah zur Anfrage die begehrten Informationen, das heißt, Messergebnisse samt Handelsmarken. Nur in zwei Fällen wurden überhaupt Gebühren verlangt, einmal 50 Euro und einmal 160 Euro.
2008 übermitteln dagegen nur Brandenburg, Schleswig-Holstein und Thüringen prompt und gebührenfrei die gewünschten Daten. Nordrhein-Westfalen übersendet die Daten ebenfalls gebührenfrei, aber erst nach Ablauf der Einmonats-Frist. Hamburg teilt innerhalb eines Monats mit, dass dort keine Messergebnisse vorlägen, auch das gebührenfrei.
Die Ministerien von Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie das BMELV teilen foodwatch mit, dass vor Auskunftserteilung die betroffenen Abfüller angehört werden müssten und sich deshalb die Monatsfrist zunächst auf zwei Monate verlängere. Mecklenburg-Vorpommern liefert zwar innerhalb eines Monats nach Antragstellung einige Messergebnisse und Handelsmarken - allerdings nur diejenigen, die nach Inkrafttreten des VIG erhoben wurden. Hinsichtlich der vor dem 1. Mai 2008 auf Uran untersuchten Mineralwässer gibt Mecklenburg-Vorpommern den betroffenen Abfüllern Gelegenheit zur Stellungnahme. Auch nach Ablauf von über drei Monaten haben sich Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen indes nicht wieder gemeldet.
Hessen erlässt kurz vor Ablauf der Zwei-Monatsfrist einen Bescheid, wonach foodwatch die gewünschten Daten bekommen dürfe, da es sich dabei nicht um schutzwürdige personenbezogene Daten handele. Die Datenübermittlung wird aber davon abhängig gemacht, dass kein Hersteller Rechtsmittel einlegt. foodwatch muss also mindestens einen weiteren Monat warten. Reicht einer der Mineralwasserabfüller Widerspruch oder Klage gegen den für foodwatch positiven Bescheid ein, verzögert sich die Datenherausgabe um unbestimmte Zeit bis zum Abschluss des Verfahrens - unabhängig davon, ob Widerspruch oder Klage in der Sache berechtigt sind. Außerdem setzt Hessen Gebühren in Höhe von 600 Euro fest.
Bayern, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und das BMELV teilen nach mehr als zweieinhalb Monaten mit, dass foodwatch die erbetenen Informationen bekommen soll, sofern kein Abfüller Widerspruch einlegt. Bayern stellt dafür 1.132 Euro in Rechnung. Das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, das BMELV und auch Mecklenburg-Vorpommern kündigen nachfolgende Gebührenbescheide an.
Das Verbraucherschutzministerium in Baden-Württemberg nennt, obwohl seinerseits zuständige VIG-Behörde, lediglich untergeordnete Behörden, an die foodwatch sich doch bitten wenden solle. foodwatch schreibt die genannten vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Baden-Württemberg an. Diese wiederum verständigen sich dann untereinander auf ein Amt, welches den foodwatch-Antrag ausschließlich bearbeiten solle. Das so "ausgewählte" Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Stuttgart gibt in der Folge den betroffenen Abfüllern Gelegenheit zur Stellungnahme und droht foodwatch Gebühren in Höhe von 500 Euro an.
Das Bundesland Berlin nennt foodwatch nach Abfauf der Ein-Monatsfrist getestete Mineralwassermarken und teilt mit, dass davon keine Gesundheitsgefahren ausgingen. foodwatch hat doch aber nach konkreten Messergebnissen gefragt! Knapp zwei Monate nach dem Antrag von foodwatch erklärt die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz daraufhin, dass nunmehr den Mineralwasserabfüllern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werde. Die Gebühren würden "dramatisch in die Höhe schnellen".
Bremen hat auf die Anfrage von foodwatch bis heute schlichtweg überhaupt nicht reagiert.
Der foodwatch-Praxistest zeigt: Auch mit VIG bleibt es die große Ausnahme, dass "schwarze Schafe" beim Namen genannt werden. Lebensmittelskandale lassen sich so nicht verhindern. Fordern Sie die Politiker auf, Verbraucherrechte endlich ernst zu nehmen und das VIG gründlich zu überarbeiten! Jetzt mitmachen»