Beispiel Schnellwarnungen
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Keine Informationen zu Salmonellen-Warnungen
05.12.2008
Im Europäischen Schnellwarnsystem werden Warnmeldungen zu Lebensmitteln veröffentlicht - ohne Nennung der Hersteller- und Produktnamen. foodwatch fragte nach. Doch in welchem Fleisch Salmonellen oder möglicherweise BSE-Erreger stecken, soll der Verbraucher offenbar auch mit VIG nicht erfahren.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gab im August 2008 mehrere Meldungen an das Europäische Schnellwarnsystem. Über dieses System (RASFF - Rapid Alert System Food and Feed) werden zwischen EU-Mitgliedsstaaten Informations- und Warnmeldungen über auffällige Lebensmittel ausgetauscht. So zum Beispiel Warnmeldungen über "nicht für den menschlichen Verzehr geeigneten Käse, hergestellt in Italien“, "Salmonella Agona in gekochtem und vorgegartem Kalbs- und Putenfleisch aus Deutschland“ oder "spezifiziertes Risikomaterial in gekühlten Rindervierteln aus Spanien“ (dabei handelt es sich um Material, das BSE-Erreger enthalten kann.) foodwatch wollte vom BVL wissen, welche Produkte von welchen Herstellern oder Importeuren diesen Meldungen konkret zu Grunde lagen. "... die Herausgabe der Informationen somit verweigert werden muss."Erst nach über zwei Monaten hat das BVL überhaupt auf diese Anfrage reagiert. Gemäß VIG sollen Anfragen innerhalb von einem Monat beantwortet werden. Das Bundesamt teilte foodwatch mit, dass zunächst diverse andere Behörden befragt werden müssten. Eine weitere Reaktion sei nicht vor Januar zu erwarten. Zudem heißt es in dem Schreiben: "Ich gehe schließlich davon aus, dass im Hinblick auf den Großteil der (...) Informationen der Ausschlussgrund des § 2 Nr 2 Buchstabe d) VIG greift und die Herausgabe der Informationen somit verweigert werden muss." Alle genannten Meldungen aus dem Schnellwarnsystem waren als so genannte "W-Meldungen" eingestuft und betrafen damit im Verkehr befindliche Lebensmittel, von denen ein Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht. Es ging schließlich unter anderem um Salmonellen und eine mögliche BSE-Gefahr! Baden-Württemberg antwortet - aber erst nach vier MonatenAuch beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum in Baden-Württemberg hatte foodwatch eine entsprechende Anfrage zu einer Meldung im Schnellwarnsystem gestellt. foodwatch fragte nach dem Namen eines Fischzuchtbetriebes, der illegal Malachitgrün bei der Forellenzucht eingesetzt hatte. Malachitgrün wird als Tierarzneimittel zur Behandlung von Zierfischen und Zierfischeiern gegen Parasiten, Pilzbefall und bakterielle Infektionen angewandt. Bei Fischen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, darf es nicht angewendet werden, hier gilt das Prinzip der Nulltoleranz. Der Stoff steht im begründeten Verdacht, das Erbgut zu schädigen und Krebs auszulösen. Erfreulich: Baden-Württemberg antwortete. Allerdings erst vier Monate, nachdem foodwatch die Anfrage gestellt hatte. Reichlich Zeit, in der die Verbraucher weiter ahnungslos Fische aus dem fraglichen Betrieb kaufen und essen.
Mitmachen: Fordern Sie ein wirksames VIG!
Der foodwatch-Praxistest zeigt: Auch mit VIG bleibt es die große Ausnahme, dass "schwarze Schafe" beim Namen genannt werden. Lebensmittelskandale lassen sich so nicht verhindern. Fordern Sie die Politiker auf, Verbraucherrechte endlich ernst zu nehmen und das VIG gründlich zu überarbeiten! Jetzt mitmachen»
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