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300 bis 500 Euro für keine Auskunft zu Gammelkäse![]() 05.12.2008 Im Juli 2008 wurde der sogenannte "Gammelkäse-Skandal" bekannt: Abgelaufene und verunreinigte Käseprodukte waren zu Schmelzkäse verarbeitet und dann als vermeintlich frische Käseprodukte verkauft worden. foodwatch wollte wissen, wo Gammelkäse verkauft wurde. Deshalb fragte foodwatch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen, an wen die "International Cheese GmbH" aus dem bayerischen Woringen Gammelkäse verkauft hat. Unter Hinweis auf ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wird der Antrag von foodwatch pauschal abgelehnt. Selbst die Frage, ob Informationen über weitere Betriebe in Bayern vorlägen, die Gammelkäse hergestellt hätten, wird mit Verweis auf ein laufendes Ermittlungsverfahren nicht beantwortet. Auch der Bitte von foodwatch, die Anfrage dann zumindest unmittelbar nach Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu beantworten und das Informationsbegehren bis dahin ruhen zu lassen, kommt das Landesamt nicht nach. 300 bis 500 Euro für keine AuskunftFür die Nichtübermittlung (!) der gewünschten Informationen, also einen Ablehnungsbescheid, werden foodwatch sogar Gebühren zwischen 300 und 500 Euro angedroht. foodwatch weiß also - ebenso wenig wie der Verbraucher - bis heute nicht, an welche Lebensmittelkonzerne, Einzelhandelsläden und Restaurantbesitzer der aus abgelaufenen und verunreinigten Käseprodukten hergestellte Gammelkäse verkauft und geliefert wurde. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren dauern zumeist Jahre. Auch die letzten unter Umständen noch im Handel oder in Speisekammern und Tiefkühltruhen befindlichen Gammelkäseprodukte werden dann von nichts ahnenden Verbrauchern verzehrt sein. Außerdem erfährt die Öffentlichkeit nicht, wann ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist. foodwatch bleibt also nur, auf "gut Glück", irgendwann in der Zukunft eine erneute Anfrage zu stellen. Nebenbei bemerkt: Der "Ausnahmetatbestand" des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens in § 2 Nr. 1 lit. b) VIG bezieht sich ausdrücklich nur auf diejenigen "Informationen, die Gegenstand des Verfahrens sind“. Warum das auf sämtliche der von foodwatch angefragten Informationen zutreffen soll, ist nicht ersichtlich und wird von der Erlangener Behörde in keiner Weise begründet. Mitmachen: Fordern Sie ein wirksames VIG!Der foodwatch-Praxistest zeigt: Auch mit VIG bleibt es die große Ausnahme, dass "schwarze Schafe" beim Namen genannt werden. Lebensmittelskandale lassen sich so nicht verhindern. Fordern Sie die Politiker auf, Verbraucherrechte endlich ernst zu nehmen und das VIG gründlich zu überarbeiten! Jetzt mitmachen» |
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