
Smiley-System |

28.04.2010
Vor zwei Jahren, am 1. Mai 2008, trat das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft. Dabei war schon vorgesehen, das Gesetz nach zwei Jahren auf den Prüfstand zu stellen. „In Zukunft sollen die Behörden von sich aus Ross und Reiter nennen“, versprach die Bundesregierung damals. Und der damalige Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) ergänzte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung: „Sollen heißt in dem Fall 'müssen'."
Die Realität sieht anders aus: Weiterhin werden selbst bei Gammelfleischskandalen die Namen von Herstellern oder Verkaufsstellen verschwiegen. Bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen werden Jahr für Jahr rund 23 Prozent der kontrollierten Betriebe und rund 15 Prozent der Proben beanstandet, bei Fleischproben ist es sogar mehr als jede fünfte – ohne dass die Namen von Hygienesündern und Betrügern genannt werden. foodwatch hat das Gesetz in der Praxis getestet und Anfragen bei Behörden gestellt – mit einer erschreckenden Bilanz: Auf die meisten Anfragen gab es keine Auskunft, und wenn doch, dann viel zu spät und mit hohen Kosten verbunden. Das Gesetz muss also dringend nachgebessert werden (siehe Forderungen).
Der Bezirk Berlin-Pankow veröffentlicht seit März 2009 die in Gaststätten festgestellten Hygienemängel im Internet. Nach guten Erfahrungen mit diesem Test kündigte die Berliner Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) an, das dänische Smiley-System in ganz Berlin einzuführen. Das ist ein erfreuliche Initiative, geht aber noch nicht weit genug: Die Bürger wollen bundesweit über Kontrollergebnisse informiert werden. Bei einer repräsentativen Emnid-Umfrage im April 2010 forderten 93 Prozent der Befragten, in ganz Deutschland mit Hilfe von Smiley-Symbolen über die Ergebnisse von Kontrollen zu informieren.
Vorbild hierfür ist Dänemark. Dort sind Betriebe seit 2001 verpflichtet, ihre Kunden direkt vor Ort mit Aushängen über die Kontrollergebnisse zu informieren. foodwatch fordert, das dortige „Smiley-System" für Deutschland zu übernehmen und die Ergebnisse aller amtlichen Kontrollen unter Nennung von Namen und Mängeln zu veröffentlichen. Mit einem Rechtsgutachten zeigt foodwatch, wie der gesetzgeberische Weg dorthin aussehen könnte – nun sind die Politiker gefordert, dies in die Praxis umzusetzen.
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