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Rechtsgutachten

So wird Deutschland zum Smiley-Land




29.04.2009

In Dänemark müssen Lebensmittelbetriebe die Ergebnisse amtlicher Hygienekontrollen im Verkaufsraum aushängen – selbst, wenn diese nicht eben positiv ausfallen. foodwatch zeigt den Weg, wie eine so transparente und verbraucherfreundliche Informationspolitik auch in Deutschland Realität werden kann: mit einem konkreten Gesetzesvorschlag.

 

Lachende oder grimmige Smileys zeigen in Dänemark jedem Gast sofort, wie eine Restaurant bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen abgeschnitten hat. Eine direkte Information, wo sie der Verbraucher benötigt. In Deutschland ist das bisher ausgeschlossen, werden Gastwirte und Lebensmittelhändler nicht dazu verpflichtet, die Kontrollergebnisse auszuhängen.

"Aufgeschlossen" für Smileys

Ein Smiley-System nach dänischem Vorbild für Deutschland? "Ich persönlich bin da sehr aufgeschlossen", betonte im Mai 2008 der damalige Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) im Interview mit der Süddeutschen Zeitung. Doch geschehen ist seither nichts. Nun hilft foodwatch ein wenig nach – und legt einen konkreten Gesetzesvorschlag vor. Ausgearbeitet hat ihn der Hamburger Rechtsanwalt Michael Günther, Experte für das Verbraucherinformationsgesetz.

 

"Die Kennzeichnung durch Smileys ist einfach und verständlich sowie angemessen", heißt es in dem Rechtsgutachten. Bereits eine kleine Ergänzung im Verbraucherinformationsgesetz – ein neuer Absatz 4 in § 5 (Informationsgewährung) würde Deutschland den Weg ins Smiley-Land weisen und die Verbraucher endlich transparent über amtliche Lebensmittelkontrollen informieren: "(...) Betriebe, die erhebliche Mängel aufweisen, werden in einer Negativliste erfasst und durch Verwaltungsakt verpflichtet, bis zur Abstellung der Mängel für Kunden gut sichtbar am Eingang des Betriebes eine Kennzeichnung anzubringen, die in einfacher Form auf Beanstandungen hinweist. (...)", so ein Auszug aus dem konkreten Formulierungsvorschlag.

Deutschland muss ein Land des Lächelns werden!

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