
Zivilklage |
28.06.2005
Vom Nitrofenskandal geschädigte Biolandwirte und die Molkerei Andechs verlangen 250.000 Euro Schadensersatz. Dafür verklagten sie im Juni 2005 die Firma "Norddeutsche Saat- und Pflanzengut AG (NSP)" beim Landgericht Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Begründung: Die mit Nitrofen kontaminierten Futtermittel konnten in Umlauf kommen, weil die Firma NSP das Futtergetreide widerrechtlich in einer Halle im mecklenburgischen Malchin eingelagert hatte. Diese hatte zu DDR-Zeiten als Lager für Pflanzenschutzmittel gedient und war hochgradig mit der verbotenen Chemikalie Nitrofen belastet. Die Kläger hätten wegen der unwissentlichen Verwendung von nitrofenhaltigen Futtermitteln ihre Produkte wie Fleisch und Milch nicht mehr als Bioqualität absetzen können. Einkommensverluste seien die Folge gewesen.
Barbara Scheitz, Geschäftsführerin der Molkerei Scheitz aus Andechs: „Über die Verteilung nitrofenverseuchter Futtermittel in der Landwirtschaft sind damals auch die Biomilchbauern völlig zu Unrecht in Verdacht geraten, dass die Milch aus ihren Betrieben nitrofenverseucht sei. Aufgrund verunsicherter Verbraucher brach damals der Absatz der Andechser Molkerei dramatisch ein. Zusätzlicher Schaden entstand, weil wir daraufhin mit großem Aufwand Kunden und Handelspartnern erklären und beweisen mussten, dass die bei uns verarbeitete Milch vom Nitrofenskandal überhaupt nicht betroffen war!“
Im Frühjahr 2004 wurden die strafrechtlichen Ermittlungen im Nitrofenskandal eingestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gab an, weder eine konkrete Gesundheitsgefährdung von Verbrauchern noch Vorsätzlichkeit nachweisen zu können. Im Widerspruch zu diesem Einstellungsbeschluss steht ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten der Universität Rostock. Darin heißt es unter anderem, dass der Verzehr eines nitrofenbelasteten Putenschnitzels oder mehrerer belasteter Hühnereier durch eine Schwangere ausgereicht haben könnte, um schwere Missbildungen beim Fötus hervorzurufen.
Die geltenden straf- und zivilrechtlichen Bestimmungen laden zu fahrlässigem Umgang mit kontaminierten Futtermitteln geradezu ein. Nur durch verschärfte Haftungsregelungen kann die Futtermittelwirtschaft dazu gezwungen werden, jede vermeidbare Gesundheitsgefährdung auszuschließen. Das zeigt foodwatch im Futtermittel-Report „Lug und Trog“ an vielen Beispielen. Seit dem Nitrofenskandal hat die Bundesregierung nichts unternommen, um die Zustände grundlegend zu ändern. Ein Skandal wie der Nitrofen-Skandal kann deshalb jeden Tag wieder passieren.