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Verantwortliche bleiben straffrei23.04.2004 Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg stellt das Ermittlungsverfahren gegen die Norddeutsche Saat- und Pflanzgut AG Neubrandenburg (NSP) und die HaGe Nordland GmbH und Co. KG im April 2004 ein. foodwatch hatte im Herbst 2002 Strafanzeige in Sachen Nitrofen erstattet. Die Firma HaGe Nordland GmbH und Co. KG hatte im Jahr 1999 Getreide in der Malchiner Halle eingelagert und als Futtermittel verkauft. Doch nach fünf Jahren kann nicht mehr nachgewiesen werden, dass und wie hoch dieses Getreide tatsächlich mit Nitrofen belastet war. Die Firma NSP hat jedoch erwiesenermaßen Futtermittel mit hohen Nitrofen-Konzentrationen in Verkehr gebracht. Trotzdem kann sie nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Fahrlässigkeit ist nicht strafbarDie Malchiner Lagerhalle roch durchdringend nach Chemie. So sehr, dass die von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg beauftragten Gutachter zu dem Schluss kamen: „So wie sich die Lagerhalle bei seiner Begehung am 01.07.2002 zeigte, muss nach menschlichem Ermessen jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von seiner Bildung und Verantwortung, beim Betreten der Halle aufgefallen sein, dass der starke Geruch nach Chemikalien und die besonderen Verfärbungen auf dem Hallenboden nicht von vorschriftsmäßig gelagertem Getreide verursacht sein können." Anwohner, Vormieter – alle wussten, dass in der Malchiner Halle bis 1995 Pflanzenschutzmittel gelagert wurden. Trotzdem sind die Beweise nicht hinreichend, „dass die Verantwortlichen beim In-Verkehr-Bringen der belasteten Getreidepartien von diesen Belastungen im Getreide wussten oder diese zumindest billigend in Kauf genommen haben.“ (Erklärung der Staatsanwaltschaft in einem Schreiben an den Rechtsanwalt von foodwatch vom 29.03.2004). Das Handeln von NSP ist daher lediglich fahrlässig. Und da der betreffende Paragraf des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes nur vorsätzliches Handeln unter Strafe stellt, nicht strafbar. Gesetz verlangt Nachweis konkreter SchädigungAndere in Betracht kommende Paragrafen des Futtermittel- bzw. Lebensmittelgesetzes verlangen den Nachweis, „dass durch das Inverkehrbringen nitrofenbelasteten Getreides die menschliche Gesundheit konkret gefährdet worden ist.“ (Schreiben der Staatsanwaltschaft an den foodwatch-Anwalt zur Einstellung des Verfahrens) Das heißt: Ein Krebskranker müsste beweisen, dass er durch den Verzehr von nitrofenhaltigen Putenschnitzeln erkrankt ist. Eine Mutter, dass ihr Kind durch Nitrofen im Essen während der Schwangerschaft Missbildungen erlitt. Unmöglich. Das bestätigt der Toxikologe Prof. Gerhard Hennighausen von der Universität Rostock: „Gerade was die krebserregende Wirkung angeht, so ist es völlig unmöglich, nach zwei Jahren eine kausale Beziehung herzustellen zwischen dem Verzehr von solch belasteten Lebensmitteln und dem Entstehen von Krebs.“ (ARD-Sendung Kontraste, 22.04.2004). Die Gefährdung der Allgemeinheit reicht jedoch für eine Strafverfolgung nicht aus. Auch Staatsanwaltschaft kritisiert GesetzeslageDiese Gesetzeslücken bei Futtermitteln kritisiert foodwatch seit seiner Gründung 2002. Staatsanwalt Rainer Moser, ermittelnder Staatsanwalt im Nitrofenskandal in Neubrandenburg, schließt sich dieser Kritik an: „Wir sind bei unserer Arbeit zu der Überzeugung gelangt, dass es zumindest ernstlicher Überlegungen bedürfte, ob eine strafrechtliche Änderung auf diesem Gebiet nicht weiterhelfen könnte und weiterhelfen müsste“ (ARD-Sendung Kontraste, 22.04.2004). Die damalige Verbraucherministerin Renate Künast forderte anlässlich des Nitrofenskandals 2002, die Verantwortlichen solcher Machenschaften müssten hart bestraft werden. Möglich würde dies nur durch eine Gesetzesänderung – und auf die warten die Verbraucher seitdem vergeblich. Nach der geltenden Gesetzeslage droht der Firma NSP lediglich ein maximales Bußgeld von 25.000 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit. Selbst dieses ist bisher nicht verhängt worden.
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