
Gutachten |

27.04.2004
Die Nitrofenmengen in der Malchiner Lagerhalle reichten aus, um tausende Tonnen Futtermittel zu vergiften. Das von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg in Auftrag gegebene Gutachten der Universität Rostock kommt außerdem zu dem Schluss, "dass Nitrofen auch wegen seiner krebserregenden und potenziell erbgutschädigenden Wirkungen auch in geringen Dosen ein nicht akzeptables Risiko bei Aufnahme mit Lebensmitteln darstellt". Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hielt das Gutachten der Wissenschaftler unter Verschluss. Im April 2004 gelangte foodwatch jedoch in den Besitz des Dokumentes und machte es der Öffentlichkeit zugänglich.
Risiken leiten die Wissenschaftler insbesondere für Schwangere ab. Die in den Lebensmitteln gemessenen Nitrofen-Belastungen lagen deutlich über Werten, die in Tierversuchen Schädigungen an Embryonen hervorriefen. Das bedeutet, bereits der Verzehr von nitrofenbelastetem Putenschnitzel oder mehrerer belasteter Hühnereier durch eine Schwangere könnte ausgereicht haben, um schwere Missbildungen beim Fötus hervorzurufen.
Laut Gutachten ist aus den Untersuchungen zudem ersichtlich, "dass auch andere Wirkstoffe zum Beispiel DDT, Lindan u. a. beteiligt waren. Dieser Sachverhalt war aber nicht Untersuchungsgegenstand." DDT ist ein Insektizid, das seit den siebziger Jahren in der westlichen Welt verboten ist, da es sich im Körper anreichert und sehr negative Auswirkungen auf das Hormonsystem hat. Lindan ist ebenfalls ein Insektizid. Lindan wirkt als Nervengift und steht unter Verdacht, Krebs auszulösen. Das zum Holz- und Pflanzenschutz eingesetzte Mittel darf in der Bundesrepublik seit 1984 nicht mehr hergestellt werden.
Dass die Malchiner Halle für die Lagerung von Getreide ungeeignet war, muss laut Gutachten selbst für Laien offensichtlich gewesen sein. „So wie sich die Lagerhalle bei [der] Begehung am 01.07.2002 zeigte, muss nach menschlichem Ermessen jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von seiner Bildung und Verantwortung, beim Betreten der Halle aufgefallen sein, dass der starke Geruch nach Chemikalien und die besonderen Verfärbungen auf dem Hallenboden nicht von vorschriftsmäßig gelagertem Getreide verursacht sein können."
Trotzdem lagerte die Norddeutsche Saat- und Pflanzgut AG (NSP) hier Futtergetreide ein. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg stellte das Ermittlungsverfahren gegen NSP jedoch ein. Die Ermittlungen hätten keine hinreichenden Beweise dafür erbracht, „dass die Verantwortlichen beim Inverkehrbringen der belasteten Getreidepartien von diesen Belastungen im Getreide wussten oder diese zumindest billigend in Kauf nahmen.“ (Schreiben der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg an den Rechtsanwalt von foodwatch vom 29.03.2004).