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Fragen und Antworten

Wie kommt Uran in das Wasser?



26.11.2009

Uran kommt als natürliches Element in unterschiedlichen mineralischen Verbindungen fast überall vor – im Boden, in der Luft und im Wasser. Fließt das Quell- oder Grundwasser durch uranhaltiges Gestein, nimmt es unvermeidlich das wasserlösliche Schwermetall auf. Je nach Konzentration des toxischen Stoffs im Boden können Grund-, Oberflächen- und Trinkwasser einen Wert von einem Mikrogramm bis über 100 Mikrogramm pro Liter enthalten. Bei Mineralwässern weisen insbesondere solche einen erhöhten Gehalt an Uran auf, deren Quellen in Gebieten mit hoher natürlicher Radioaktivität liegen. Dazu gehören: Erzgebirge, Vogtland, Fichtelgebirge, Oberpfälzer Wald, Bayerischer Wald und Schwarzwald.

Eine Sorte Mineralwasser kann bei verschiedenen Messungen unterschiedliche Werte an Uran aufweisen. Ein möglicher Grund: Das Mineralwasser für eine Sorte wird häufig aus mehreren Brunnen entnommen. Diese können mehrere Kilometer auseinander liegen und unterschiedlich tief sein. Das Wasser durchfließt dann unterschiedliche Gesteinsschichten, wodurch der Mineralien- und auch der Urangehalt variieren kann. Erst in der Abfüllanlage werden die Wässer gemischt. Je nach Mischungsverhältnis kann der Urangehalt unterschiedlich hoch sein.

Auch bei Leitungswasser unterscheiden sich die übermittelten Werte: Zum Teil wurden Werte für Wasser übermittelt, das so gar nicht beim Endkunden ankommt, sondern zuvor noch gemischt wird. Teilweise kommt das Wasser aber auch mit dieser Uranbelastung beim Verbraucher an. War der Urangehalt höher als zehn Mikrogramm pro Liter, hat foodwatch bei den Behörden nachgefragt, die Auskünfte finden Sie in den einzelnen Ländertexten. Ansonsten können Verbraucher aus den Behördendaten leider nicht mit Sicherheit ablesen, wie hoch die Uranbelastung des Wassers ist, das bei ihnen aus dem Hahn fließt – hier hilft nur die Nachfrage beim örtlichen Wasserversorger. foodwatch fordert die Wasserversorger auf, die Verbraucher aktiv über den Urangehalt zu informieren – zum Beispiel über die Wasserrechnung – solange es noch keinen ausreichenden Gesundheitsschutz durch einen gesetzlichen Grenzwert gibt.

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