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Grenzwert-Debatte

Uran-Grenzwert schützt Säuglinge nicht ausreichend




Uran-Grenzwert schützt Säuglinge nicht ausreichend

01.11.2011

Seit dem 1. November 2011 darf Trinkwasser nicht mehr als 10 Mikrogramm Uran pro Liter enthalten. Dieser Grenzwert biete „allen Bevölkerungsgruppen, Säuglinge eingeschlossen, lebenslang gesundheitliche Sicherheit vor möglichen Schädigungen“, heißt es in der Trinkwasserverordnung. Doch eine von deutschen Behörden beauftragte wissenschaftliche Analyse der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA zeigt das Gegenteil.

 

Auch bei Uranbelastungen deutlich unter 10 Mikrogramm pro Liter können die Nieren von Säuglingen und Kleinkindern massiv geschädigt werden. Das ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA von März 2009. foodwatch fordert deshalb einen Grenzwert von 2 Mikrogramm Uran pro Liter. Die EFSA-Analyse stützt die These, dass bei einer Belastung von diesem Wert auch Säuglinge und Kleinkinder wirksam geschützt sind.

Aus dem Papier der europäischen Behörde geht eindeutig hervor, dass ein Grenzwert von 10 Mikrogramm Uran pro Liter nicht ausreichend ist. Selbst bei vier Mikrogramm werde die von der Weltgesundheitsorganisation WHO ausgewiesene tolerierbare Tageshöchstmenge bei Babys noch überschritten, sagte ein EFSA-Vertreter dem ARD-Magazin Report München. Das Umweltbundesamt nennt als unverbindlichen "Leitwert" bislang 10 Mikrogramm pro Liter Wasser: Bei einer Belastung unter diesem Wert bestünden auch für Säuglinge keine gesundheitlichen Risiken. foodwatch hatte daher in der Vergangenheit die Festsetzung von 10 Mikrogramm pro Liter für Trink- und Mineralwasser als verbindlichen Grenzwert gefordert.

Behörden ignorieren EFSA-Studie

Doch obwohl diese EFSA-Analyse von Deutschland in Auftrag gegeben wurde, ziehen die deutschen Behörden bislang keine Konsequenzen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stuft in einer widersprüchlichen Argumentation bis heute 10 Mikrogramm Uran pro Liter Trink- und Mineralwasser als unbedenklich ein. Aber besonders Säuglinge und Kleinkinder nehmen im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht mehr Wasser auf als Erwachsene, zudem resorbieren sie Uran stärker. An ihnen muss sich deshalb eine Regelung im Sinne der Gesundheitsvorsorge orientieren.

 


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Grenzwert von 10 Mikrogramm für Uran in Trinkwasser

Seit dem 1. November 2011 darf in Deutschland kein Trinkwasser mehr aus den Leitungen fließen, das mehr als 10 Mikrogramm Uran pro Liter enthält. Das hat der Bundesrat am 26. November 2010 mit einer Änderung der Trinkwasserverordnung beschlossen.

Das ist ein Erfolg für foodwatch. foodwatch hatte 2008 erstmalig Daten zur Uranbelastung von Leitungswasser veröffentlicht und die Problematik öffentlich gemacht. Dabei lag jeder achte Wert im kritischen Bereich über 2 Mikrogramm Uran pro Liter. Die Regierung kündigte daraufhin einen Grenzwert an. Völlig unverständlich ist allerdings, dass es zwei Jahre gedauert hat, bis ein entsprechender Verordnungsentwurf vorlag – der zudem neueste wissenschaftliche Erkenntnisse der zuständigen europäischen Behörde ignoriert.

Uran in Mineralwasser

Politische Bestrebungen, einen Grenzwert für die Uranbelastung von Mineralwasser festzulegen, gibt es bislang nicht. Dabei hatte der damalige Bundesverbraucherminister Horst Seehofer bereits 2008 angekündigt, sich auf europäischer Ebene für einen einheitlichen Grenzwert einzusetzen. Es gebe bereits eine entsprechende Initiative Deutschlands, sagte Seehofer damals der Berliner Zeitung.

Passiert ist bisher jedoch nichts. Weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene gibt es bisher einen generellen gesetzlichen Grenzwert für Uran im Mineralwasser. Allerdings dürfen seit November 2006 in Deutschland Mineralwässer mit dem Vermerk „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ einen Wert von zwei Mikrogramm Uran pro Liter nicht überschreiten. Doch diese Regelung reicht nicht aus, um den Gesundheitsschutz für alle Bürger umfassend zu gewährleisten.

Verbraucherminister für Grenzwert

Die Verbraucherschutzminister der 16 Bundesländer hatten die Bundesregierung bereits im September 2008 mit einem offiziellen Beschluss aufgefordert, sich für einen Urangrenzwert für Trink-, aber auch für Mineralwasser einzusetzen. Beim Mineralwasser stand dabei eine europäische Lösung im Fokus, denn Normen zu einem „gehandelten Gut“ wie Mineralwasser unterliegen zunächst der EU-Gesetzgebung. Auch hier muss nun endlich gehandelt werden.


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