
Schinken |

04.07.2009
Seit Jahren bereits werden Verbraucher von Gastwirten und Händlern getäuscht. Nach Erkenntnissen der Lebensmittelkontrollbehörden verkaufen sie Schinken-Imitat als echten Schinken. Beispielhaft die Zahlen aus Hessen: Von 106 seit 2006 untersuchten "Kochschinken"-Proben aus der Gastronomie hatten 68 Prozent (!) mit Schinken, also einem gewachsenen Stück Fleisch, nichts zu tun. Stattdessen handelte es sich zum Beispiel um Stärke-Gel mit Fleischstückchen, Wasser und Soja-Eiweiß. Das bayerische Verbraucherministerium berichtet von einem Erzeugnis, das nur noch zu 38 Prozent aus Fleisch und zu mehr als 40 Prozent aus Wasser bestand.
Es sind klare Fälle von Betrug. Was als "Schinken", "Kochschinken", "Hinterschinken" oder "Vorderschinken" verkauft wird, darf laut Gesetz kein Imitat sein. Zwar bleibt durch das Pökeln auch in echtem Schinken ein geringer Wasseranteil – doch die Entwicklung geht eindeutig zum Imitat. So sei der durchschnittliche Fleischgehalt der Erzeugnisse zwischen 1993 und 2007 von 83 Prozent auf weniger als 60 Prozent gesunken, berichten bayerische Behörden.
Für Lebensmittelkontrolleure also keine neue Entwicklung. Seit mehr als 15 Jahren wissen sie vom Betrug mit Schinken-Imitaten, führen Statistiken über den Fleischgehalt. Ihrer eigentlichen Aufgabe aber, nämlich den Verbraucher vor Täuschung zu schützen, kommen sie nicht nach. Dies kann nur geschehen, wenn die Behörden nicht nur Zahlen über Betrugsfälle berichten, sondern auch die Namen der Betrüger nennen. foodwatch fordert seit langem die Veröffentlichung der Ergebnisse aller Lebensmittelkontrollen bei Nennung von Ross und Reiter, wie es Dänemark mit seinem "Smiley-System" vormacht. Unterstützen Sie uns dabei: Mit der Geheimniskrämerei in den Amtsstuben muss Schluss sein!