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CMA

Aus für die Zwangsabgabe ist gut für Verbraucher




Aus für die Zwangsabgabe ist gut für Verbraucher

06.02.2009

Bauern müssen nicht mehr länger für Einheitswerbung à la "Die Milch macht's" zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Zwangsabgabe für die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) verfassungswidrig ist. Eine gute Nachricht auch für Verbraucher.

 

Mit geschmacklosen Slogans wie "Ich mag es am liebsten mit jungem Gemüse" oder "Und nach dem Essen ein Bäuerchen" wollte die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH – kurz CMA – den Absatz der deutschen Landwirte nach oben treiben.

Die Bundesverfassungsrichter erkärten nun die Zwangsabgabe, mit der die Bauern die CMA finanzieren, für verfassungswidrig. Damit werde unzulässig in die unternehmerische Freiheit der Betriebe eingegriffen, ihr Geld für die eigene Werbung statt für die staatliche Absatzförderung einzusetzen, so die Richter.

Einheitswerbung für Milch oder Fleisch nützt auch Verbrauchern nicht

Das Urteil gegen die CMA ist auch für die Verbraucher eine gute Nachricht. Ihren Jahresetat – 74 Millionen Euro im Jahr 2009 – investierte die CMA beispielsweise in Kampagnen wie "Die Milch macht's", mit der Einheitswerbung für ganze Produktkategorien wie Milch oder Fleisch gemacht wurde (s. auch aktuelle Fleisch-Kampagne). Davon hatten die Bauern wenig, und die Verbraucher nichts. Den Kunden wäre mehr damit gedient, wenn Hersteller tatsächliche Qualitätsunterschiede kommunizieren würden – ob das eine bestimmte Herstellungsart, besondere Tierarten oder spezielle Ansprüche an die Tierhaltung sind. Und dafür steht den einzelnen Herstellern nun mehr Geld zur Verfügung.

 

CMA-Werbung für FleischZoom (72KB)
Mit Anzeigen und Werbeplakaten wie diesem wollte die CMA den Fleischabsatz ankurbeln.
 
"Bestes vom Bauern" statt "aus deutschen Landen"

40 Jahre lang mussten Bauern für jeden produzierten Liter Milch, jedes Ei und jedes Schwein zwangsweise einen bestimmten Betrag in den 1969 gegründeten "Absatzfonds" einzahlen, aus dem neben dem Budget der CMA auch die Schwesternorganisation ZMP (Zentrale Markt- und Preisberichtsstelle) finanziert wurde. Dafür warb die CMA dann mit Slogans wie "Aus deutschen Landen frisch aus den Tisch". 2002 untersagte der Europäische Gerichtshof staatliche Werbung, die vor allem die nationale Herkunft der Waren betont. Die Richter sahen darin eine Beeinträchtigung des freien Handels im europäischen Binnenmarkt. Nun hieß es nur noch "Bestes vom Bauern".

Die CMA hatte damit nach Ansicht der Kläger ihre Existenzberechtigung verloren. Diese Einschätzung hat das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt. Geklagt hatten ein Mühlenunternehmen, eine Geflügelschlachterei sowie der Hühnerhalter Georg Heitlinger aus dem badischen Eppingen (siehe absatzfonds-abschaffen.de).

Nun kann man gespannt sein, was sich die Bauernfunktionäre als nächstes einfallen lassen. Denn die CMA bescherte Ihnen bisher sichere Versorgungsposten für Altfunktionäre, Posten in Gremien und Sitzungsgelder. Darauf werden sie nicht ohne Weiteres verzichten.