
Protestmail |
02.09.2004
Sehr geehrte Damen und Herren der EU-Kommission,
die Diskussion um die künftige Europäische Saatgutrichtlinie wird sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene geführt. Derzeit gibt es einen Vorschlag der gegenwärtig amtierenden Europäischen Kommission, die nach dem 30.Oktober neu besetzt wird. Der Vorschlag sieht vor, dass künftig eine Verunreinigung von Saatgut mit gentechnisch modifizierten Sorten bzw. Organismen (GMOs) bis zu Grenzwerten von 0,3 bis 0,7 Prozent zulässig sein soll.
Dagegen haben sich verschiedene europäische Regierungen und Parlamente ausgesprochen, so auch der Deutsche Bundestag. Sie sind für die Reinhaltung von herkömmlich erzeugtem Saatgut vor GMOs. Deshalb muss die Richtschnur die Nachweisgrenze sein, die zurzeit bei 0,1 Prozent liegt. Auch mehr als 300 verschiedene europäische Bürgerorganisationen fordern, dass die Nachweisgrenze von GMOs für alle herkömmlichen Saatgutsorten als Zulassungsmaßstab gilt.
Das Recht auf echte Wahlfreiheit ist ein Grundrecht aller Verbraucherinnen und Verbraucher und Voraussetzung für souveräne Kaufentscheidungen. Ohne echte Wahlfreiheit und eindeutige Informationen können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Funktion als Schiedsrichter im Marktgeschehen nicht wahrnehmen.
Ich möchte mich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass Produkte, die keine GMO-Kennzeichnung tragen, auch tatsächlich nicht gentechnisch verändert sind. Der vorliegende Kommissionsvorschlag bedeutet jedoch, dass bereits bei der Aussaat von nicht gentechnisch veränderten Sorten ein GMO-Anteil von 30 bis 70 Quadratmetern pro Hektar enthalten sein dürfte. Dadurch würden die Unterscheidbarkeit und die Auswahl zwischen herkömmlichen Produkten und solchen, bei denen Gentechnik eingesetzt wurde, verschlechtert und auf lange Sicht vielleicht sogar unmöglich gemacht.
Zudem wären alle Konzepte von "Koexistenz" zwischen gentechnischer und Gentechnik-freier Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion auf Dauer hinfällig. Dies widerspräche sowohl dem geäußerten Willen der amtierenden Kommission als auch dem in allen Meinungsumfragen ermittelten Willen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Europas.
Eine strikte und maximale Trennung von herkömmlichem und gentechnisch modifiziertem Saatgut muss deshalb schon in den Zulassungsanforderungen für Saatgut geregelt sein!
Ihre Aufgabe ist es, den Interessen der Bürgerinnen und Bürger Europas zu dienen. Sorgen Sie dafür, das Prinzip der Wahlfreiheit und Konsumenten-Souveränität in allen Lebensbreichen durchzusetzen. Dies ist ein wesentlicher Schritt hin zu einem Europa der Bürgerinnen und Bürger. Wenn Ihnen dies bei Nahrungsmitteln nicht gelingt oder Ihnen der Wille dazu fehlt, so sind Sie an Ihrer Aufgabe gescheitert.
Mit freundlichen Grüßen