
Fragen und Antworten |
07.09.2011
Laut europäischer Verordnung aus dem Jahr 2003 brauchen pflanzliche Lebensmittel, die bis zu 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Stoffe enthalten, nicht gekennzeichnet zu werden. Ab einem Anteil von 0,9 Prozent gilt eine Kennzeichnungspflicht.
Auch Bioprodukte dürfen laut EU-Öko-Verordnung bis zu 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass bereits gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden und es zu unbeabsichtigten Verunreinigungen kommen kann.
Bei tierischen Produkten gibt es bisher keinerlei Kennzeichnungspflicht. Verbraucher erfahren nicht, ob die Tiere mit gentechnisch veränderten Futterpflanzen gefüttert wurden.
Für die Kennzeichnung mit dem Ohne-Gentechnik-Siegel gelten dagegen folgende Anforderungen: