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Fragen und Antworten

Was bedeutet die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik"?



29.01.2008

Eine Kennzeichnungspflicht gibt es bislang nur für pflanzliche Zutaten. Sind sie zu mehr als 0,9 Prozent gentechnisch verändert, muss dies angegeben werden. Für tierische Produkte müssen die Hersteller dagegen nicht darauf hinweisen, wenn die Tiere mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden.

Regeln für freiwillige Kennzeichnung

Um zu zeigen, dass ihre Produkte "gentechnikfrei" sind, können Hersteller jedoch freiwillig die "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung verwenden.

Vitamine und Zusatzstoffe

Vitamine und Aminosäuren werden häufig den Futtermitteln der Nutztiere zugesetzt, um die Nutztiere gesund und leistungsfähig zu erhalten. Diese Substanzen werden entweder in der chemischen Fabrik oder mit Hilfe gentechnisch veränderter Bakterien in geschlossenen Systemen hergestellt. Die chemische Struktur der erzeugten Vitamine und Aminosäuren ist in beiden Fällen identisch. Als Voraussetzung für die "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung gilt: In den Lebensmitteln und den eingesetzten Futtermitteln dürfen keine mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellte Aromen, Vitamine, Enzyme etc. verwendet werden. Erlaubt ist die Verwendung der von GVO-Bakterien erzeugten Zusatzstoffe nur in zulassungspflichtigen Ausnahmen, wenn die Substanz anders nicht verfügbar ist.