Was bedeutet die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik"?
29.01.2008
Eine Kennzeichnungspflicht gibt es bislang nur für pflanzliche Zutaten. Sind sie zu mehr als 0,9 Prozent gentechnisch verändert, muss dies angegeben werden. Für tierische Produkte müssen die Hersteller dagegen nicht darauf hinweisen, wenn die Tiere mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Regeln für freiwillige KennzeichnungUm zu zeigen, dass ihre Produkte "gentechnikfrei" sind, können Hersteller jedoch freiwillig die "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung verwenden. - Für pflanzliche Produkte bedeutet dies: Lebensmittel mit der Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" dürfen selbst keine gentechnisch veränderten Organismen (Pflanzen, Tiere, Pilze, Bakterien) enthalten, auch nicht in Spuren.
- Tragen tierische Lebensmittel die "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung, bedeutet dies: Das eingesetzte Futtermittel darf den Schwellenwert von 0,9 Prozent gentechnisch veränderter Bestandteile nicht überschreiten. Es dürfen also keine Futtermittel verwendet werden, die als "gentechnisch verändert" gekennzeichnet sind. Diese Anforderung gilt allerdings nicht für das ganze Leben des Tieres, sondern nur für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum vor der "Gewinnung" des Lebensmittels. Für die Fleischproduktion gelten folgende Fristen: Schweine dürfen vier Monate, Geflügel zehn Wochen und Rinder zwölf Monate vor der Schlachtung nicht mit gentechnisch verändertem Futter gemästet worden sein. Rinder müssen zudem mindestens drei Viertel ihres Lebens gentechnikfrei gefüttert worden sein. Andere Fristen gelten für milchproduzierende Tiere (drei Monate vor dem Melkdatum) und Legehennen (sechs Wochen vor Legetermin).
Vitamine und ZusatzstoffeVitamine und Aminosäuren werden häufig den Futtermitteln der Nutztiere zugesetzt, um die Nutztiere gesund und leistungsfähig zu erhalten. Diese Substanzen werden entweder in der chemischen Fabrik oder mit Hilfe gentechnisch veränderter Bakterien in geschlossenen Systemen hergestellt. Die chemische Struktur der erzeugten Vitamine und Aminosäuren ist in beiden Fällen identisch. Als Voraussetzung für die "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung gilt: In den Lebensmitteln und den eingesetzten Futtermitteln dürfen keine mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellte Aromen, Vitamine, Enzyme etc. verwendet werden. Erlaubt ist die Verwendung der von GVO-Bakterien erzeugten Zusatzstoffe nur in zulassungspflichtigen Ausnahmen, wenn die Substanz anders nicht verfügbar ist.
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