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Koexistenz

Gentechnikfreie Landwirtschaft - bald Vergangenheit?



Gentechnikfreie Landwirtschaft - bald Vergangenheit?

30.04.2007

In Europa setzt die Politik auf das Prinzip der Koexistenz: das Nebeneinander von Ackerbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen und von herkömmlicher Landwirtschaft.

 

Rechtlich ist der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in allen EU-Staaten möglich. Doch bisher ist nur Mais für den kommerziellen Anbau zugelassen. In Deutschland wurden im Jahr 2006 insgesamt 947 Hektar mit gentechnisch verändertem Mais bewirtschaftet, knapp die Hälfte der Flächen liegt in Brandenburg.

Werden gentechnisch veränderte Sorten angebaut, lassen sich Verunreinigungen bei gentechnikfrei arbeitenden Landwirten kaum vermeiden. So tragen Wind und Insekten zur Verbreitung von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen bei. Zwar sollen Mindestabstände zwischen den Äckern für Schutz vor Verunreinigungen sorgen. Doch selbst die größten Abstände können nicht umfassend vor einer Kontamination schützen. Das machen schon allein die Bienen unmöglich, die 70 Prozent aller Blütenpflanzen bestäuben. Sie entfernen sich bei der Suche nach Blüten bis zu zehn Kilometer weit vom Bienenstock. Ein künstlich geschaffener Abstand kann sie nicht davon abhalten, den Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen zu verbreiten.

Illusion der Koexistenz

Ob es ein Nebeneinander von Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik auf Dauer geben kann, ist höchst fragwürdig. Sind gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einmal in der Welt, hat es gentechnikfreie Landwirtschaft langfristig sehr schwer. Das zeigt der Blick nach Kanada, wo gentechnisch veränderter Raps bereits flächendeckend angebaut wird und GVO-freier Raps kaum noch erhältlich ist.

Die Zulassung von GVO-Landwirtschaft könnte das Ende der persönlichen Entscheidungsfreiheit bedeuten. Denn wenn es keine Alternativen mehr gibt, werden Verbraucher derart zwangsweise zu Konsumenten gentechnisch veränderter Lebensmittel. Deshalb fordert foodwatch: Solange es keinen wirklich sicheren Schutz vor der ungewollten Ausbreitung gentechologisch veränderten Materials gibt, darf der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nicht zugelassen werden.

 

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