
Beispiel Honig |

11.06.2007
Bienen sind fleißige Flieger mit einem enormen Flugradius. Ein Gramm Honig erfordert 8.000 bis 10.000 Blütenbesuche. Dabei entfernt sich ein durchschnittliches Bienenvolk in der Regel drei bis fünf Kilometer von seinem Bienenstock und beweidet eine Fläche von 30 bis 80 Quadratkilometer. Wenn in der Nähe kein Nektar zu finden ist, fliegen Bienen sogar bis zu zehn Kilometer weit. Etwa 70 Prozent aller Blütenpflanzen werden von Bienen bestäubt. Nach Angaben der Berufsimker sorgen Honigbienen für rund 30 Prozent Mehrertrag durch Bestäubungen von Ackerpflanzen. Eine existenzielle Leistung für gute Ernteerträge - und demnächst auch für die Verbreitung von Gentechnik über allen Fluren und im Honig?
Zwar gelten seit dem 18.04.2004 in der gesamten Europäischen Union (EU) Kennzeichnungsregeln für Gentechnik in der Nahrung. Noch immer ist jedoch ungeklärt, ob und wie Honig, der Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten kann, von diesen Regeln erfasst wird. Das Eckpunkte-Papier der deutschen Bundesregierung für ein neues Gentechnikgesetz vom Februar 2007 sieht keine Kennzeichnungspflicht für Honig vor. Und zwar mit der Begründung, dass Honig lediglich den Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen enthalten könne und der Anteil von Pollen im Honig in der Regel bei maximal 0,05 Prozent liege. Produkte sind erst ab einem Anteil von 0,9 Prozent gentechnisch veränderter Organismen (GVO) kennzeichnungspflichtig. Umstritten ist dabei aber, woran der Anteil gemessen werden muss, am Pollen oder am Honig. Sollte Honig tatsächlich nicht kennzeichnungspflichtig werden, wüssten weder Imker noch Verbraucher, ob GVO-Material enthalten ist.
Grundsätzlich ist der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in allen Staaten der Europäischen Union rechtlich möglich. In Deutschland ist bisher jedoch nur Gen-Mais zur kommerziellen Nutzung zugelassen. Immer wieder werden aber Anträge für die Zulassung weiterer gentechnisch veränderter Pflanzen gestellt.
Die Politik setzt auf das Prinzip der Koexistenz, das gütliche Nebeneinander von herkömmlicher Landwirtschaft und Agrar-Gentechnik. Bienen fragen jedoch nicht, ob die angeflogene Rapsblüte oder der Mais gentechnisch verändert ist oder nicht. In Kanada wurde GVO-Raps bereits 1996 für den kommerziellen Anbau zugelassen. Inzwischen gibt es dort kaum noch Raps, der nicht gentechnisch verändert ist. Nach Untersuchungen des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Freiburg in den Jahren 2002 und 2003 betrug der GVO-Anteil im Pollen bei kanadischen Honigprodukten über 30 Prozent. Damit steht die Reinheit von Honig im direkten Zusammenhang mit dem Anbauumfang von Gentech-Pflanzen.
Honig profitiert vom positiven Image eines Naturprodukts. Die Deutschen lieben ihn ganz besonders. Mit einem jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch von etwa 1,3 Kilogramm sind sie quasi Weltmeister im Genießen des süßen Nektars. Rund 20 Prozent davon werden von einheimischen Bienen erzeugt. 800.000 Bienenvölker sammeln immerhin 25.000 Tonnen Honig.
In Deutschland gibt es 90.000 Imker, davon 5.500 unter Erwerb, die ihren Honig zu 90 Prozent direkt vermarkten. Durch den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sehen sich Imker in ihrer Existenz bedroht. Denn auch wenn es keine Kennzeichnungspflicht für Honig geben sollte, könnte der Handel im Gegensatz zur Politik dem Wunsch der Verbraucher nach gentechnikfreien Produkten nachkommen und von den Imkern den Nachweis der Gentechnikfreiheit verlangen. Dann müsste per Analyse geklärt werden, ob im Honig GVO-Pollen enthalten ist. Diese Untersuchung kostet mindestens 300 Euro pro Test. Offen ist, wer diese Kosten tragen muss und wer für Schäden aufkommt, wenn Imker GVO-haltigen Honig nicht verkaufen können.
foodwatch hat bereits im November 2003 eine Anfrage mit elf Fragen zu Gentechnik und Honig an die damalige Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast gestellt. Darauf gibt es bis heute keine Antwort. Auch unter ihrem Nachfolger Horst Seehofer wird das Thema Honig und Gentechnik weitgehend ignoriert. Das im Februar 2007 vorgelegte Eckpunktepapier der Bundesregierung für das neue Gentechnikgesetz lässt viele Fragen offen. Lediglich ein Punkt wird darin geklärt: Wenn Bienen den Pollen von GVO-Pflanzen verbreiten, müssen Imker nicht dafür haften.
Eines ist absehbar: Wenn die GVO-Landwirtschaft in Deutschland ausgeweitet wird, wird Honig das erste Lebensmittel sein, das ohne Gentechnik schlicht nicht mehr zu haben ist. Verbraucher hätten bei Honig dann nur noch die Wahl zwischen Gen-Honig oder gar keinem Honig, das Ende der Wahlfreiheit. Auch für Bio-Honig wäre dies das endgültige Aus, denn in Bioprodukten ist Gentechnik in der Regel nicht zugelassen.
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