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Beispiel Honig

Problem für Imker: Anbau genmanipulierter Pflanzen


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Problem für Imker: Anbau genmanipulierter Pflanzen

11.06.2007

Besonders für Imker ist der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen problematisch. Denn sie können ihre Bienen nicht davon abhalten, den Pollen dieser Pflanzen zu sammeln. Und deshalb nicht garantieren, dass ihr Honig frei von Gentechnik ist.

 

Bienen sind fleißige Flieger mit einem enormen Flugradius. Ein Gramm Honig erfordert 8.000 bis 10.000 Blütenbesuche. Dabei entfernt sich ein durchschnittliches Bienenvolk in der Regel drei bis fünf Kilometer von seinem Bienenstock und beweidet eine Fläche von 30 bis 80 Quadratkilometer. Wenn in der Nähe kein Nektar zu finden ist, fliegen Bienen sogar bis zu zehn Kilometer weit. Etwa 70 Prozent aller Blütenpflanzen werden von Bienen bestäubt. Nach Angaben der Berufsimker sorgen Honigbienen für rund 30 Prozent Mehrertrag durch Bestäubungen von Ackerpflanzen. Eine existenzielle Leistung für gute Ernteerträge - und demnächst auch für die Verbreitung von Gentechnik über allen Fluren und im Honig?

Zwar gelten seit dem 18.04.2004 in der gesamten Europäischen Union (EU) Kennzeichnungsregeln für Gentechnik in der Nahrung. Noch immer ist jedoch ungeklärt, ob und wie Honig, der Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten kann, von diesen Regeln erfasst wird. Das Eckpunkte-Papier der deutschen Bundesregierung für ein neues Gentechnikgesetz vom Februar 2007 sieht keine Kennzeichnungspflicht für Honig vor. Und zwar mit der Begründung, dass Honig lediglich den Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen enthalten könne und der Anteil von Pollen im Honig in der Regel bei maximal 0,05 Prozent liege. Produkte sind erst ab einem Anteil von 0,9 Prozent gentechnisch veränderter Organismen (GVO) kennzeichnungspflichtig. Umstritten ist dabei aber, woran der Anteil gemessen werden muss, am Pollen oder am Honig. Sollte Honig tatsächlich nicht kennzeichnungspflichtig werden, wüssten weder Imker noch Verbraucher, ob GVO-Material enthalten ist.

Gen-Raps oder nicht?

Grundsätzlich ist der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in allen Staaten der Europäischen Union rechtlich möglich. In Deutschland ist bisher jedoch nur Gen-Mais zur kommerziellen Nutzung zugelassen. Immer wieder werden aber Anträge für die Zulassung weiterer gentechnisch veränderter Pflanzen gestellt.

Die Politik setzt auf das Prinzip der Koexistenz, das gütliche Nebeneinander von herkömmlicher Landwirtschaft und Agrar-Gentechnik. Bienen fragen jedoch nicht, ob die angeflogene Rapsblüte oder der Mais gentechnisch verändert ist oder nicht. In Kanada wurde GVO-Raps bereits 1996 für den kommerziellen Anbau zugelassen. Inzwischen gibt es dort kaum noch Raps, der nicht gentechnisch verändert ist. Nach Untersuchungen des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Freiburg in den Jahren 2002 und 2003 betrug der GVO-Anteil im Pollen bei kanadischen Honigprodukten über 30 Prozent. Damit steht die Reinheit von Honig im direkten Zusammenhang mit dem Anbauumfang von Gentech-Pflanzen.


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