
Forderungen |

04.04.2005
Die Selbstregulierung kann insbesondere erreicht werden, wenn die Rechte der Verbraucher gestärkt und die Haftungsrisiken für Hersteller spürbar sind. Die wesentlichen Gift-Eintragspfade müssen geschlossen beziehungsweise durch effektive Selbstkontrollen vermieden werden. Die staatliche Futtermittelüberwachung muss zielgerichtet statt blind agieren.
Die im neuen Lebens- und Futtermittelrecht (LFGB) festgehaltenen Prinzipien - wie vorsorgender Gesundheitsschutz, Rückverfolgbarkeit, Transparenz - müssen im Sinne des Verbraucherschutzes auf der Verordnungsebene konsequent umgesetzt werden. Es müssen abschreckend hohe Bußgelder bei Gesetzesverstößen erhoben werden.
Durch diese Maßnahmen werden die Futtermittelpreise steigen. Doch tierische Lebensmittel werden sich dadurch für die Verbraucher nicht spürbar verteuern. Zugleich wird sich die Gesamtqualität der Lebensmittel und ihre gesundheitliche (Langzeit-) Unbedenklichkeit verbessern. Anbieter von Qualitätsprodukten werden im Wettbewerb gestärkt.
Die ökologischen Kosten der Futtermittelproduktion müssen über kurz oder lang in die Futterpreise eingerechnet werden. Eine Internalisierung dieser Kosten, zum Beispiel durch eine Pestizid- und Mineraldüngerabgabe, wird sichere und deshalb teurere Futtermittel wettbewerbsfähig machen.