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04.04.2005
Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage tragen die Hersteller praktisch kein Haftungsrisiko und die Verbraucher haben keine wirkungsvollen Klagerechte. Das sieht man am Beispiel des Nitrofen-Skandals, für den niemand zur Rechenschaft gezogen wurde. Anfang 2002 war Futter-Getreide mit dem längst verbotenen Pflanzenschutzmittel Nitrofen vergiftetes in die Nahrungskette gelangt. Mögliche, ohnehin niedrige Bußgelder, drohen derzeit zu verjähren.
Immer wieder werden in Futtermitteln Dioxin-Verbindungen gefunden. Regierungen und Überwachungsbehörden billigen, dass ständig Gift vom Tierfutter in Lebensmittel gelangt. Um Lebensmittel nicht vom Markt nehmen zu müssen, werden von der Europäischen Union sogar die Höchstgrenzen für Dioxine erhöht, wenn nötig. Dioxine sind chlorhaltige Verbindungen, die sich im Körper anreichern. Einige davon verursachen Krebs und verändern das Erbgut. Über 80 Prozent der menschlichen Dioxinbelastung gehen auf tierische Lebensmittel zurück.
Futtermittelkontrollen sind häufig wirkungslos. Zudem setzen die Kontrollen an den falschen Stellen an. Die Statistik wird systematisch schöngefärbt. Im Jahr 2003 wurden 589 Proben aus neun Millionen Tonnen Importfutter gezogen. Das heißt, nur jede 600ste LKW-Ladung wurde überhaupt erfasst. Statt ganze Chargen zu kontrollieren, werden nur wenige Stichproben genommen.
Sichere Futtermittel würden für die Endverbraucher kaum Mehrkosten bedeuten. 20 Prozent teureres Futter schlägt an der Fleischtheke im Supermarkt mit nur 2,5 Prozent Mehrpreis zu Buche. Trotzdem handeln Parlamente und Ministerien nicht, sondern geben den Interessen der Agrarlobby nach. Das vollmundige Versprechen der damaligen Ministerin Renate Künast nach dem Nitrofen-Skandal, die Lebensmittelsicherheit für die deutschen Verbraucher zu erhöhen, wurde nicht gehalten. Auch das seit 1. September 2005 geltende neue Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ändert nichts an den untragbaren Zuständen.