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Langfassung

Exklusiv-Interview: "Nährboden für Korruption"



Exklusiv-Interview:

09.02.2007

Anfang des Jahres 2006 fliegt auf, dass Europas größter Wildfleischhändler im Großmaßstab umetikettiert und betrogen hat. Die Strafe: Zwei Jahre auf Bewährung. Inwiefern das deutsche Rechts- und Kontrollsystem den Nährboden für derlei Misstände bereitet, darüber sprach foodwatch ausführlich mit Staatsanwalt Bernard Südbeck.

 

Der in Bayern ansässige Wildfleischhändler Berger hatte aus billigerem Hirschfleisch edle Elchprodukte gemacht, Frisches mit Tiefgefrorenem gemixt und einen verbotenen Keimhemmer eingesetzt. Am 21.11.2006 wird Berger zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Weil kein Berufsverbot verhängt wird, hat der Fleischmakler bereits eine neue Firma gründen können.

Der Wildfleischskandal ist nur ein Beispiel dafür, welche Missstände in der Fleischwirtschaft herrschen. Kontrollen und Strafen greifen nicht, laufend gibt es neue Skandale. foodwatch sprach dazu mit Bernard Südbeck von der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Südbeck ist einer der führenden Staatsanwälte in Deutschland und ermittelte unter anderem beim Hackfleisch-Skandal der Supermarktkette real im Jahre 2005.

foodwatch: Es vergeht inzwischen kaum noch ein Monat ohne Meldungen über neue Lebensmittelmittelskandale. Nimmt die Kriminalität in dieser Branche zu oder sind die Kontrollen der Behörden effektiver geworden?

Südbeck: Sicherlich ist die Kontrolldichte in den letzten Monaten enorm gestiegen und auch allgemein eine größere Sensibilität für Fragen der Lebensmittelsicherheit festzustellen. Es ist aber auch ein Anstieg der Kriminalität in diesem Bereich in den letzten Jahren zu verzeichnen, was angesichts des immer härteren Preiswettbewerbs und der geringen Margen, die auf legalem Weg erzielt werden können, nicht verwunderlich ist.

foodwatch: Lobbyisten der Branche und auch viele Politiker werden nicht müde, von "wenigen schwarzen Schafen" zu reden. Deckt sich das mit ihren Erkenntnissen?

Südbeck: Da muss man unterscheiden. Große Betriebe, besonders im Schlachtbereich, unterliegen in der Regel einer sehr strengen Kontrolle. Ein großes Problem besteht aber im Bereich des Handels. Fleischhändler brauchen für ihr Gewerbe keine besondere Genehmigung. Es gibt viele Fälle, wo diese Händler per Telefon und Fax hunderttausende Tonnen Fleisch quer durch Europa dirigieren, ohne dass sie jemals selbst kontrolliert haben, ob die Ware überhaupt noch zum menschlichen Verzehr geeignet ist.

foodwatch: Reichen die gesetzlichen Möglichkeiten, um gegen den teilweise systematischen Betrug wirksam vorgehen zu können?

Südbeck: Ich bin der Meinung, dass das mögliche Strafmaß ausreichend ist. Beispielsweise sind bei schweren Verstößen gegen die Hackfleischverordnung Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren möglich. Handelt es sich um dauerhafte, kontinuierliche Verstöße, könnten sogar Haftstrafen bis zu 15 Jahren verhängt werden. Das Problem ist eher, dass der Strafrahmen in der Vergangenheit zu wenig ausgeschöpft worden ist. Oftmals wurden diese Delikte als Bagatellen behandelt. In vielen Verfahren gab und gibt es aber auch Probleme mit der Beweislage, und dann kommt es bei den Verhandlungen oft zu einer Einigung, bei der das Strafmaß dem Delikt eigentlich nicht angemessen ist.

foodwatch: Hat die Justiz eine Beißhemmung gegenüber der Branche?

Südbeck: Das glaube ich eigentlich nicht. Das Hauptproblem ist wirklich die Beweislage. Oftmals haben wir mit anonymen Anzeigen zu tun, oder auch mit Aussagen von ausgeschiedenen Mitarbeitern der betroffenen Betriebe. Wenn wir dann eine Durchsuchung machen, finden wir vielleicht ein paar hundert Kilo vergammeltes Fleisch, können aber schwerlich nachweisen, dass Verstöße gegen das Lebensmittelgesetz systematisch und über einen langen Zeitraum begangen worden sind. Gerade wenn es sich bei den Belastungszeugen um ehemalige Mitarbeiter handelt, hören wir dann oft, diese seien wegen Unzuverlässigkeit oder persönlicher Vergehen gekündigt worden und würden einen Rachefeldzug starten. In solchen Verfahren steht dann Aussage gegen Aussage, und es gibt kaum objektive Beweise, dass es sich bei einem Gammelfleischfund um mehr als einen Einzelfall gehandelt hat.

foodwatch: Im Zusammenhang mit Lebensmittelskandalen wurde von verschiedener Seite auch der Begriff "Organisierte Kriminalität" gebraucht. Wäre es dann nicht möglich, Produzenten und Händler als kriminelle Vereinigung anzuklagen?

Südbeck: Organisierte Kriminalität oder auch "Fleischmafia" sind natürlich griffige Schlagworte. Juristisch setzt das immer feste Strukturen und eine Führungsebene voraus, die die kriminellen Aktivitäten plant und koordiniert. Ich denke, dass es Derartiges in der normalen Fleischindustrie nicht gibt. Bei den Fleischhändlern, die nicht verkehrsfähige Ware quer durch Europa lotsen und systematisch die Herkunft verschleiern, sieht das etwas anders aus. Da gibt es eklatante Fälle und nicht wenige "schwarze Schafe", und da ist auch der Gesetzgeber gefragt, wie man diese besser ausfindig machen und dauerhaft vom Markt verbannen kann.

foodwatch: Also Berufsverbote für kriminelle Fleischhändler?

Südbeck: Diese Möglichkeit gibt es ja schon jetzt sowohl im straf- als auch im verwaltungsrechtlichen Bereich. Aber in der Praxis bringt das nicht viel. Dann wird eben die Ehefrau oder ein Strohmann vorgeschickt und eine neue Firma gegründet, solche Fälle hatten wir bereits. Das wirksamste Instrument wäre meiner Meinung nach eine signifikante Erhöhung der Kontrolldichte.

foodwatch: Gibt es angesichts der Dimension der Lebensmittelskandale Bestrebungen, die Strafverfolgung bundesweit zu koordinieren?

Südbeck: Davon ist mit nichts bekannt. Positive Beispiele gibt es aber in einigen Bundesländern, zum Beispiel Bayern. Dort hat man eine Task Force aus Juristen, Polizeibeamten und Lebensmittelexperten gebildet, die sich speziell um solche Fälle kümmern soll. Das halte ich für einen sehr guten Weg.

foodwatch: Strafverfolgung ist ja sozusagen nur die Ultima ratio und kann offensichtliche Fehlentwicklungen nicht grundlegend korrigieren. Was müsste im Vorfeld getan werden, um Verbraucher vor diesen Machenschaften zu schützen?

Südbeck: Auf alle Fälle müssten gefährliche oder potenziell gefährliche Abfallprodukte - für die es ja festgelegte Kategorien gibt - in den Schlachtbetrieben sofort kenntlich gemacht werden, beispielsweise durch Einfärbung. Dabei geht es um Fleischbestandteile, die laut EU-Verordnung als mögliche BSE-Überträger gelten, wie Rinderhirn und -rückenmark, aber auch um das sogenannte Stichfleisch im Halsbereich von Schweinen. Durch Einfärbung könnte verhindert werden, dass diese Schlachtabfälle auf dunklen Wegen wieder zu "Lebensmitteln" werden. Gerade in diesem Bereich sind die Profitspannen enorm hoch. Während der Zwischenhändler für Stichfleisch etwa zehn Cent pro Kilo bezahlt, lassen sich für daraus illegal angefertigte Fleischabschnitte bis zu 1,70 Euro erlösen.

foodwatch: Bleibt aber immer noch die Frage einer effektiven Kontrolle.

Südbeck: Wir brauchen bei der Lebensmittelüberwachung ein Rotationssystem. Wenn ein Prüfer über viele Jahre einem bestimmten Betrieb zugeordnet ist, können besondere Beziehungen entstehen und es entsteht ein Nährboden für Korruption. Die Rotation der Prüfer sollte mindestens im Jahresrhythmus erfolgen. Und wir brauchen eine Kontrolle der Kontrolle, das heißt überregionale Einsatzgruppen, die mittels regelmäßiger Stichproben die Ergebnisse der untergeordneten Stellen überprüfen. Jeder Fleisch verarbeitende Betrieb sollte damit rechnen müssen, dass bei ihm faktisch jederzeit unbekannte Prüfer auftauchen könnten. Das würde das Risiko krimineller Machenschaften für die Verursacher deutlich erhöhen.

foodwatch: Der Kampf um Preise und Profite wird bei Fleisch ja nicht nur mittels umdeklarierter und verdorbener Ware geführt. Gerade in Norddeutschland sind im vergangenen Jahr viele Fälle bekannt geworden, wo Fleischverarbeitungsbetriebe massiv gegen arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen verstoßen haben. Wie kann diese Form des Missbrauchs wirksam bekämpft werden?

Südbeck: Das ist ein ganz gravierender Punkt. Wir haben in den hiesigen Schlacht- und Zerlegebetrieben kaum noch einheimische, feste Arbeitskräfte, sondern fast nur noch Subunternehmer aus Osteuropa, die ihre Arbeiter teilweise mit Stundenlöhnen von einem Euro abspeisen und unter menschenunwürdigen Bedingungen in Sammelunterkünften hausen lassen. Arbeitszeiten von bis zu 18 Stunden plus Fahrweg sind keine Seltenheit. Unter diesen Bedingungen kann weder Arbeitshygiene noch Arbeitssicherheit gewährleistet werden, oft haben wir bei Kontrollen ganz stark erhöhte Keimwerte registriert. Dazu kommen die massiven Verstöße gegen das Sozialrecht und die Hungerlöhne. Gerade bei einem hochsensiblen Produkt wie Frischfleisch müsste der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die Betriebe verpflichtet werden, ausschließlich eigene Mitarbeiter mit entsprechendem Eignungsnachweis zu beschäftigen.

foodwatch: Schärfere Kontrollen und ein weiter entwickeltes Lebensmittelrecht sind zwar auch im Sinne der Verbraucher, lösen aber nicht das Problem der mangelnden Transparenz auf dem Markt. Aus Verbrauchersicht wäre es unabdingbar, dass bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht Ross und Reiter genannt werden. Glauben Sie, dass das neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG) da Abhilfe schaffen kann?

Südbeck: Ich denke, das VIG ist ein erster Ansatz, geht aber nicht weit genug. Die dort verankerten Informationsrechte könnten durch verschiedene Ausnahmeregelungen ins Leere laufen. Natürlich wäre es problematisch, einen Betriebsnamen gleich am Anfang eines Verfahrens zu veröffentlichen. Immerhin könnte das zur Insolvenz eines Unternehmens führen, obwohl sich die Vorwürfe möglicherweise nicht erhärten lassen und es zu einer Einstellung des Verfahrens kommt. Dennoch muss man feststellen, dass das VIG zu viele Ausnahmetatbestände enthält, die das Informationsrecht aushebeln. Da müsste ein gesunder Mittelweg gefunden werden. Wie der aussehen könnte, weiß ich auch nicht, ich bin kein Politiker.

Ich halte es im Sinne des Verbraucherschutzes besonders für notwendig, dass wir von der Anonymisierung der Produkte weg kommen. Viele Angebote in Supermärkten und bei Discountern werden als reine Handelsmarken vertrieben, egal, ob es sich um Fleisch, Käse, Tiefkühlkost oder Süßigkeiten handelt. Der eigentliche Produzent ist für den Käufer nicht mehr erkennbar. Es ist durchaus denkbar, dass ein Fleischbetrieb wegen illegaler Praktiken aufgeflogen ist, ich aber gar keine Möglichkeit habe, von dessen Produkten Abstand zu nehmen, weil er auf dem Markt hauptsächlich als anonymer Lieferant vertreten ist. Bei jedem Produkt sollte eindeutig nachvollziehbar sein, wo und von wem es hergestellt wurde.

foodwatch: Sie sind in Oldenburg tätig und ansässig. Ihr Ermittlungsgebiet gehört zu den großen Ballungszentren der Fleischindustrie. Wird da von politischen Institutionen Druck auf Ermittlungsbehörden ausgeübt, bestimmte Vorkommnisse nicht allzu hoch zu kochen? Schließlich denken Politiker ja auch an die Gewerbesteuer.

Südbeck: Da haben Sie im Prinzip Recht, aber erfreulicherweise ist es in meinem Bereich nicht so. Wir haben hier seit 2002 die zentrale Ermittlungsstelle für Lebensmittel- und Landwirtschaftsstrafsachen und sind für ganz Niedersachsen zuständig. Bisher hat es keine Versuche gegeben, unsere Arbeit im von Ihnen angesprochenen Sinne zu beeinflussen.