
Fleischskandale |

25.01.2007
Seit der Serie von Gammelfleisch-Funden im Jahr 2005 wird immer wieder überlagertes und verdorbenes Fleisch entdeckt. Kein Wunder. Denn geändert hat sich seit Bekanntwerden der Missstände nichts. Ob Seehofers 10-Punkte-Plan als Reaktion auf die Fleischskandale im Herbst 2005 oder das neue Verbraucherinformationsgesetz - nur Augenwischerei, weil in dieser Form wirkungslos. Der Staat macht es betrügerischen Fleischhändlern leicht. Pfuschen ist hierzulande billiger als Qualität.
Bei jedem neuen Gammelfleischskandal wird der Ruf nach mehr Kontrollen laut. Doch allein die Anzahl der Kontrollen ist nicht ausschlaggebend. Kontrollen nützen erst etwas, wenn sie abschreckend wirken. Und abschreckend wirken sie nur dann, wenn entdeckte Betrüger öffentlich beim Namen genannt und an den Pranger gestellt werden.
Auch die Forderung nach härteren Strafen ist populär. Einzelpersonen drohen jedoch nach dem Lebens- und Futtermittelrecht schon jetzt harte Strafen. Das Problem dabei: Es werden ausschließlich einzelne Personen zur Verantwortung gezogen. Und es gelingt nur selten, jemandem seine konkrete Schuld nachzuweisen. Darum müssen nicht nur Einzelne, sondern der Betrieb als solcher strafrechtlich belangt werden können. Die Höhe des Bußgeldes muss sich am Umsatz orientieren. Nur dann kann es einen Betrieb empfindlich treffen.
Das System muss so organisiert sein, dass Handel und Hersteller ein starkes Eigeninteresse daran haben, Skandale zu vermeiden. Wichtigste Voraussetzung dafür ist Transparenz. Nach dem Prinzip "name and shame" müssen die Namen der Gammelfleischlieferanten und -abnehmer veröffentlicht werden. Nur so können Verbraucher betroffene Produkte meiden und über den Markt Druck ausüben.
Als Reaktion auf die Gammelfleischskandale im Herbst 2005 hat Verbraucherminister Seehofer ein Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf den Weg gebracht. Doch das Gesetz verpflichtet weder Unternehmen zur Auskunft noch Behörden dazu, bei Lebensmittelskandalen Ross und Reiter zu nennen. Auskünfte können sich bis zu fünf Jahre hinziehen. Gammelfleischskandale werden durch dieses Gesetz auch in Zukunft nicht verhindert werden.
Verbraucher können sich nicht selbst schützen. Es ist keine Lösung, auf teure Ware auszuweichen. Auch diese muss keine Qualität garantieren. Verbraucher müssen politisch aktiv werden, sich zusammenschließen und ihr Recht auf unverdorbene Lebensmittel und umfassende Informationen gegenüber der Politik einfordern.
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