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Gammelfleisch

Gammelfleisch: Schlachtabfälle einfärben



Gammelfleisch: Schlachtabfälle einfärben

28.08.2007

In Bayern ist erneut Gammelfleisch entdeckt worden. Dabei hatte foodwatch bereits Anfang 2007 wirksame Präventionsmaßnahmen von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer gefordert. So hätte ein Einfärben von Schlachtabfällen den neuen Skandal verhindert.

 

Elf Tonnen Gammelfleisch sind in Bayern beschlagnahmt worden. Die Fleischreste, die höchstens als Tierfutter gehandelt werden durften, sollten an einen Döner-Hersteller geliefert werden. Nach ersten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Memmingen lieferte der Betrieb aus dem schwäbischen Wertingen seit Juni 2006 insgesamt 140 bis 180 Tonnen umetikettierte Fleischabfälle an verschiedene Berliner Lebensmittelproduzenten. Fleischabfälle der Kategorie 3 fallen beim Schlachten an und sind nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.

Bereits im Februar 2007 hatte foodwatch im Rahmen einer Aktion Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer aufgefordert, für mehr Sicherheit beim Umgang mit Schlachtabfällen zu sorgen. So müssten rohe Schlachtabfälle eingefärbt und Tiermehl vergällt (ungenießbar gemacht) werden, damit keine tierischen Abfälle mehr in den menschlichen Nahrungskreislauf gelangen können. Außerdem sollten sie nur noch gehandelt werden dürfen, wenn nachprüfbare Beweise der gesamten Lieferkette vorliegen. Jeder Lebensmittelbetrieb müsste einen persönlich haftenden "Abfallbeauftragten" benennen.

Bundeslandwirtschaftsministerium verharmlost

Ausschnitte aus der Antwort aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium an die Unterstützer der foodwatch-Aktion zeigen, wie wenig Bedeutung dem Thema bislang im Haus von Seehofer zugestanden wird:

"Bei den in der foodwatch Studie erwähnten Nebenprodukten, vorwiegend aus Geflügelteilen hergestellt, handelt es sich um Materialien der so genannten Kategorie 3, die grundsätzlich von für die Lebensmittelgewinnung tauglich beurteilten Tieren stammen oder auch ehemalige Lebensmittel sein können. Von diesen Stoffen geht im übrigen keine gesundheitliche Gefährdung für Tiere oder Menschen aus. Deshalb sind die Regeln für diese Produkte auch freizügiger als für solche von beispielsweise erkrankten oder verendeten Tieren (Kategorie 2 und Kategorie 1), die unter strengen Sicherheitsvorkehrungen behandelt und beseitigt werden."

Gammelfleischskandal wäre vermeidbar gewesen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigt in seiner Antwort unverblümt die freizügigen Regeln für den Umgang mit Schlachtabfällen und erkennt keine Notwendigkeit, diese Regeln zu verschärfen. Dabei wäre der aktuelle Gammelfleisch-Skandal in Bayern vermeidbar gewesen. Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer hätte die von foodwatch vorgeschlagenen Maßnahmen der Vergällung und des Einfärbens in die Tat umsetzen müssen, anstatt die Situation zu verharmlosen. Dann wäre es heute praktisch unmöglich, dem Verbraucher ungenießbares Fleisch unterzujubeln.

 

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