
Dioxine und PCB |

30.05.2007
Dioxine und PCB sind in der Umwelt weit verbreitet. Während Dioxine als unerwünschtes Nebenprodukt bei der Verbrennung chlorhaltiger Stoffgemische entstehen, wurden PCB seit 1929 industriell hergestellt und beispielsweise in Lacken und Farben verwendet. Von den 210 bekannten Dioxinen gelten siebzehn als besonders gefährlich, darunter das seit Europas größter Chemiekatastrophe im Jahr 1976 so genannte "Sevesogift". Ähnliches gilt für zwölf der 209 verschiedenen PCB, für die so genannten dioxinähnlichen PCB (dioxinlike PCB = dl-PCB). Die Schadstoffe stehen unter Verdacht, krebsauslösend und erbgutverändernd zu wirken.
Die Substanzen gelangen vor allem über die Nahrung in den Körper. Tierische Lebensmittel wie Fisch, Fleisch, Milch und Eier sind in der Regel für etwa 80 Prozent der menschlichen Gesamtaufnahme an Dioxinen verantwortlich. Vor allem belastete Futtermittel bringen das Gift in die Nahrungskette, aber auch kontaminierte Böden und Gewässer. In einer Verordnung der Europäischen Union (EU) heißt es deshalb: "Daher sind Futtermittel - und in einigen Fällen der Boden - als potenzielle Dioxinquellen Besorgnis erregend."
Dioxine und PCB sind sehr stabile chemische Verbindungen. Einmal in die Umwelt entlassen oder vom Körper aufgenommen, werden sie nicht oder nur sehr langsam abgebaut. Nach und nach reichern sie sich im Fettgewebe von Mensch und Tier an. Mit zunehmendem Lebensalter steigt die Belastung und damit unter anderem das Krebsrisiko. Die EU will ihren Bürgern täglich nicht mehr als ein Billionstel Gramm (ein Pikogramm) Dioxin je Kilogramm Körpergewicht zumuten. Trotz Erfolgen bei der Verringerung von Emissionen der Schadstoffe liegt die durchschnittliche Belastung in Europa aber immer noch darüber. Wären die Dioxin-Grenzwerte bei Lebensmitteln so streng, dass die Dioxinlast der Bevölkerung deutlich sinken könnte, hätte laut EU-Verordnung "ein großer Teil des Futter- und Lebensmittelangebots als ungeeignet für die Verfütterung an Tiere beziehungsweise für den menschlichen Verzehr zu gelten".
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