
Report 2007 |

21.02.2007
Tierische Abfälle der BSE-Risikokategorie 3 (Kat 3) - sei es in verarbeiteter Form als Tiermehl oder als Rohware - dürfen ausschließlich an Heim-, Pelz- oder Zootiere verfüttert oder als Düngemittel verwendet werden. Keinesfalls dürfen sie in die menschliche Nahrungskette gelangen, sei es als Futter für landwirtschaftliche Nutztiere oder als Zutat für Lebensmittel.
Exporte von zu Tiermehl verarbeiteten Kat 3-Materialien in Nicht-EU-Staaten sind nur zulässig, wenn es sich nicht um Material von Wiederkäuern handelt und wenn ein bilaterales Abkommen mit dem Empfängerland vorliegt, in dem die ordnungsgemäße Verwendung der Tiermehle festgelegt ist. Derartige Abkommen gibt es derzeit (Stand Februar 2007) nur mit Israel und Thailand. Dennoch sind Exporte in viele Länder ohne bilaterale Abkommen nachweisbar und deshalb illegal. (Nachtrag: Nach Auskunft des BMELV wurden im März 2007 bilaterale Abkommen mit der Türkei und Russland geschlossen.)
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Dokumentierte Ausfuhren gehen nicht nur in Staaten, mit denen keine bilateralen Abkommen bestehen, sondern sogar in Staaten, in denen der Import derartiger Materialien ausdrücklich verboten ist, wie zum Beispiel Vietnam. Dort werden - wie foodwatch-Recherchen belegen - Kat-3-Materialien auch als Futtermittel für Nutztiere eingesetzt und somit in die menschliche Nahrungskette zurückgeführt. Dies ist möglich, weil die EU-Vorgabe, laut der Kat-3-Tiermehle durch Farbstoffe oder Vergällung kenntlich beziehungsweise für Nutztiere ungenießbar gemacht werden sollen, in Deutschland nicht umgesetzt wird.
Der Export von Kat-3-Rohmaterial wird behördlich weder erfasst noch wird die Verwendung im Empfängerland kontrolliert. Die Verarbeitung zu Lebensmitteln und deren Reimport nach Deutschland ist daher keineswegs auszuschließen. Aus Hundefutter kann auf diesem Weg Wurst oder Hackfleisch werden.
Das Geschäft mit tierischen Abfällen ist äußerst lukrativ. Laut Statistischem Bundesamt wurde im Jahr 2005 pro Tonne Kat-3-Tiermehl ein Erlös von durchschnittlich 160 Euro erzielt - ein Preis, der die ausschließliche Verwendung als Düngemittel oder Heimtierfutter faktisch ausschließt.
Bei den Akteuren auf diesem Markt handelt es sich um erste Adressen der deutschen und europäischen Lebensmittelindustrie. Zu Tiermehl verarbeitetes Kat-3-Material exportieren, dies ergibt sich aus foodwatch-Recherchen, unter anderem die PHW-Gruppe ("Wiesenhof") und Europas größter Fleischkonzern Vion in Nicht-EU-Staaten. Obwohl die gesetzlich vorgeschriebenen bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Importland nicht vorlagen, behaupten die Firmen, die gesetzlichen Anforderungen erfüllt zu haben. Viele örtliche Behörden - besonders in Niedersachsen - decken nach Erkenntnissen von foodwatch diese fragwürdigen Praktiken und versehen die Exporte mit amtlichen Genehmigungen.
Tipp: Den Report "Die Tiermehl-Schmuggler" und die ausführlichen Recherche-Unterlagen finden Sie als PDF-Dokumente oben unter "Dokumente & Links".