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Report 2007

Unkontrollierter Handel und illegale Exporte




Unkontrollierter Handel und illegale Exporte

21.02.2007

Der Ausbruch der Rinderkrankheit BSE hat zu EU-weiten Regelungen für den Umgang mit Schlachtabfällen geführt, die die Verbraucher schützen sollen. foodwatch-Recherchen zeigen, dass diese Gesetze im großen Maßstab missachtet werden und dass gravierende Rechtslücken bestehen.

 

Tierische Abfälle der BSE-Risikokategorie 3 (Kat 3) - sei es in verarbeiteter Form als Tiermehl oder als Rohware - dürfen ausschließlich an Heim-, Pelz- oder Zootiere verfüttert oder als Düngemittel verwendet werden. Keinesfalls dürfen sie in die menschliche Nahrungskette gelangen, sei es als Futter für landwirtschaftliche Nutztiere oder als Zutat für Lebensmittel.

Tiermehl-Exporte ohne bilaterale Abkommen

Exporte von zu Tiermehl verarbeiteten Kat 3-Materialien in Nicht-EU-Staaten sind nur zulässig, wenn es sich nicht um Material von Wiederkäuern handelt und wenn ein bilaterales Abkommen mit dem Empfängerland vorliegt, in dem die ordnungsgemäße Verwendung der Tiermehle festgelegt ist. Derartige Abkommen gibt es derzeit (Stand Februar 2007) nur mit Israel und Thailand. Dennoch sind Exporte in viele Länder ohne bilaterale Abkommen nachweisbar und deshalb illegal. (Nachtrag: Nach Auskunft des BMELV wurden im März 2007 bilaterale Abkommen mit der Türkei und Russland geschlossen.)

Dokumentierte Ausfuhren gehen nicht nur in Staaten, mit denen keine bilateralen Abkommen bestehen, sondern sogar in Staaten, in denen der Import derartiger Materialien ausdrücklich verboten ist, wie zum Beispiel Vietnam. Dort werden - wie foodwatch-Recherchen belegen - Kat-3-Materialien auch als Futtermittel für Nutztiere eingesetzt und somit in die menschliche Nahrungskette zurückgeführt. Dies ist möglich, weil die EU-Vorgabe, laut der Kat-3-Tiermehle durch Farbstoffe oder Vergällung kenntlich beziehungsweise für Nutztiere ungenießbar gemacht werden sollen, in Deutschland nicht umgesetzt wird.

Exporte von Rohware nicht erfasst

Der Export von Kat-3-Rohmaterial wird behördlich weder erfasst noch wird die Verwendung im Empfängerland kontrolliert. Die Verarbeitung zu Lebensmitteln und deren Reimport nach Deutschland ist daher keineswegs auszuschließen. Aus Hundefutter kann auf diesem Weg Wurst oder Hackfleisch werden.

Lukrative Geschäfte - jenseits geltenden Rechts

Das Geschäft mit tierischen Abfällen ist äußerst lukrativ. Laut Statistischem Bundesamt wurde im Jahr 2005 pro Tonne Kat-3-Tiermehl ein Erlös von durchschnittlich 160 Euro erzielt - ein Preis, der die ausschließliche Verwendung als Düngemittel oder Heimtierfutter faktisch ausschließt.

Bei den Akteuren auf diesem Markt handelt es sich um erste Adressen der deutschen und europäischen Lebensmittelindustrie. Zu Tiermehl verarbeitetes Kat-3-Material exportieren, dies ergibt sich aus foodwatch-Recherchen, unter anderem die PHW-Gruppe ("Wiesenhof") und Europas größter Fleischkonzern Vion in Nicht-EU-Staaten. Obwohl die gesetzlich vorgeschriebenen bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Importland nicht vorlagen, behaupten die Firmen, die gesetzlichen Anforderungen erfüllt zu haben. Viele örtliche Behörden - besonders in Niedersachsen - decken nach Erkenntnissen von foodwatch diese fragwürdigen Praktiken und versehen die Exporte mit amtlichen Genehmigungen.

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Bildmaterial der Recherchen in Vietnam
Ein Lieferwagen verlässt das Gelände der "Rural Technology Development Joint Stock Co" (RTD) in Vietnam. Trotz Importverbotes hat die im niedersächsischen Beckeln ansässige Beckmann Produktions GmbH & Co KG im Jahr 2005 rund 2.526 Tonnen Kat 3-Tiermehle - offiziell als Hunde- und Katzenfutter - zum Export nach Vietnam angemeldet. Unter anderem ging die Ware an die RTD. Diese Firma produziert jedoch Futter für Nutztiere. Die vietnamesischen Zollbehörden ermitteln inzwischen und haben foodwatch um die Überlassung von Informationen gebeten.

Tipp: Den Report "Die Tiermehl-Schmuggler" und die ausführlichen Recherche-Unterlagen finden Sie als PDF-Dokumente oben unter "Dokumente & Links".