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Forderungen

Die foodwatch-Forderungen zu Tiermehl




07.10.2004

Fleisch ist billig, der Fleischkonsum hoch. Vor allem "Edelstücke" wie Lende oder Schinken werden nachgefragt. Dadurch entstehen immer mehr tierische Abfälle. Jedes dritte Kilo eines Schlachttieres wandert heutzutage in die Tierkörperbeseitigung. Große Mengen an Tiermehlen entstehen. Der Umgang mit diesen Abfallprodukten muss sicher geregelt sein. (Die folgenden Forderungen stehen ausführlich im PDF-Dokument des foodwatch Tiermehl-Reports auf den Seiten 6 bis 7).

 

Nach den Recherchen von foodwatch ist das bis heute nicht der Fall. Weder die EU-Kommission noch die deutsche Regierung haben seit BSE alle notwendigen Regelungen getroffen.

Dokumente & Links

foodwatch fordert deshalb folgende Sofortmaßnahmen:

1. Das europaweit seit Januar 2001 geltende Verfütterungsverbot von Tiermehlen an alle Lebensmittel liefernden Tiere muss durchgesetzt werden.

2. Das deutsche Verbraucherministerium muss den Handel mit sämtlichen Tiermehlen aussetzen. Dies muss so lange gelten, bis das Tiermehl entsprechend des seit März 2003 gesetzlich geforderten Kennzeichnungs- und Vergällungsgebots "vergällt" wurde. Das bedeutet, dass es durch Einfärben oder Behandlung mit Geruchsstoffen als Futtermittel nicht mehr einsetzbar ist.

3. Die Verwendung von Tiermehlen als Dünger muss nachvollziehbar und die Ausbringung geregelt sein.

4. Das deutsche Verbraucherministerium (BMVEL) muss geeignete Meldevorschriften erlassen, damit sämtliche Produktionsmengen, Handel und Verwendung von Tiermehlen jederzeit zurückverfolgt werden können.

5. Das deutsche Verbraucherministerium muss die Öffentlichkeit über den statistisch nicht nachvollziehbaren Verbleib von 124.000 Tonnen Tiermehl aufklären.

6. Die Verwendung von Griebenmehlen in Lebensmitteln muss kennzeichnungspflichtig sein.

7. Tiermehle, die nicht der Verbrennung beziehungsweise thermischen Verwertung zugeführt werden, dürfen nur dann importiert werden, wenn die höchsten Sicherheitsstandards bei der Produktion angewendet wurden und wenn die zuverlässige Kennzeichnung beziehungsweise Vergällung erfolgt ist.

Notwendige mittel- und langfristige Maßnahmen:

1. EU-weit einheitliche Statistik und Meldevorschriften:
Herstellung, Handelströme und Verwendung von Produkten der Tierkörperbeseitigung müssen europaweit zentral erfasst werden.

2. Verarbeitung von tierischen Abfällen auf höchstem Sicherheitsniveau EU-weit als Voraussetzung für die Handelbarkeit von Tiermehlen: Mit Tiermehl darf nur gehandelt werden, wenn es:

  • von genusstauglichen Tieren stammt
  • unter den höchsten verfügbaren Sicherheitsstandards produziert wurde
  • so vergällt wurde, dass es für die Verfütterung untauglich ist

3. Kostenübernahme nach dem Verursacherprinzip:
Sämtliche Kosten sind gemäß Verursacherprinzip bei Tierhaltern, Schlachthöfen und Weiterverarbeitern zu erheben. Steuermittel dürfen nicht eingesetzt werden. Alle Kosten, auch die ökologischen, müssen in die Fleischproduktion eingehen. Das schafft Kostentransparenz für die Verbraucher und Preiswahrheit an der Ladentheke. Eine Verteuerung des "Rohstoffes" Fleisch könnte sich auf den Verbrauch auswirken und neue Anreize für die Vermeidung von Abfällen bei der Fleischproduktion schaffen.

4. Bedingungen für die Verfütterung von Tiermehlen an landwirtschaftliche Nutztiere:
Die Verfütterung von Tiermehlen der niedrigsten Risikokategorie an Lebensmittel liefernde Tiere kann erst dann eine Option sein, wenn:

  • Erfassung, Verarbeitung und Kennzeichnung auf dem höchsten technischen und hygienischen Niveau zuverlässig und jederzeit nachprüfbar erfolgen
  • Alle Produktionsmengen, Handelsströme und Verwendungen lückenlos dokumentiert und rückverfolgbar sind
  • Sichergestellt ist, dass Pflanzen fressende Tiere nicht zu Fleischfressern gemacht werden, indem sie tierisches Futter erhalten
  • Sichergestellt ist, dass keine Tierart artgleiches tierisches Material erhält
  • Die Übernahme aller anfallenden Kosten gemäß Verursacherprinzip geregelt wird
  • Der erforderliche Kontrollaufwand finanzierbar wäre, um nach menschlichem Ermessen gesundheitliche Risiken für Menschen und Tiere auszuschließen

Die Frage der Verfütterungs-Erlaubnis von Tiermehlen muss zudem in einer offenen Debatte erörtert werden.