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Die foodwatch-Forderungen zu Tiermehl07.10.2004 Nach den Recherchen von foodwatch ist das bis heute nicht der Fall. Weder die EU-Kommission noch die deutsche Regierung haben seit BSE alle notwendigen Regelungen getroffen.
foodwatch fordert deshalb folgende Sofortmaßnahmen:1. Das europaweit seit Januar 2001 geltende Verfütterungsverbot von Tiermehlen an alle Lebensmittel liefernden Tiere muss durchgesetzt werden. 2. Das deutsche Verbraucherministerium muss den Handel mit sämtlichen Tiermehlen aussetzen. Dies muss so lange gelten, bis das Tiermehl entsprechend des seit März 2003 gesetzlich geforderten Kennzeichnungs- und Vergällungsgebots "vergällt" wurde. Das bedeutet, dass es durch Einfärben oder Behandlung mit Geruchsstoffen als Futtermittel nicht mehr einsetzbar ist. 3. Die Verwendung von Tiermehlen als Dünger muss nachvollziehbar und die Ausbringung geregelt sein. 4. Das deutsche Verbraucherministerium (BMVEL) muss geeignete Meldevorschriften erlassen, damit sämtliche Produktionsmengen, Handel und Verwendung von Tiermehlen jederzeit zurückverfolgt werden können. 5. Das deutsche Verbraucherministerium muss die Öffentlichkeit über den statistisch nicht nachvollziehbaren Verbleib von 124.000 Tonnen Tiermehl aufklären. 6. Die Verwendung von Griebenmehlen in Lebensmitteln muss kennzeichnungspflichtig sein. 7. Tiermehle, die nicht der Verbrennung beziehungsweise thermischen Verwertung zugeführt werden, dürfen nur dann importiert werden, wenn die höchsten Sicherheitsstandards bei der Produktion angewendet wurden und wenn die zuverlässige Kennzeichnung beziehungsweise Vergällung erfolgt ist. Notwendige mittel- und langfristige Maßnahmen:1. EU-weit einheitliche Statistik und Meldevorschriften: 2. Verarbeitung von tierischen Abfällen auf höchstem Sicherheitsniveau EU-weit als Voraussetzung für die Handelbarkeit von Tiermehlen: Mit Tiermehl darf nur gehandelt werden, wenn es:
3. Kostenübernahme nach dem Verursacherprinzip: 4. Bedingungen für die Verfütterung von Tiermehlen an landwirtschaftliche Nutztiere:
Die Frage der Verfütterungs-Erlaubnis von Tiermehlen muss zudem in einer offenen Debatte erörtert werden. |
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