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Ergebnisse

Die Ergebnisse der foodwatch-Recherchen




07.10.2004

Die EU-Kommission und die deutsche Regierung sind den Bürgern bisher eine überzeugende Regelung des Umgangs mit Tiermehlen schuldig geblieben. Die Erfordernisse des vorsorgenden Verbraucherschutzes, der Umweltverträglichkeit und Ressourcenschonung, der absoluten Transparenz und der größtmöglichen Sicherheit werden bisher nicht erfüllt. (Die ausführlichen Ergebnisse finden Sie auf Seite 4-5 im PDF-Dokument des foodwatch Tiermehl-Reports.)

 

Das Verfütterungsverbot von Tiermehlen an alle Lebensmittel liefernden Nutztiere weist zahlreiche Schlupflöcher in Gesetzen und Defizite in der praktischen Durchführung auf. Dadurch sind einer missbräuchlichen Verwendung von Tiermehlen Tür und Tor geöffnet.

Dokumente & Links

Die EU-Behörden und die Bundesregierung gefährden durch den aktuellen Umgang mit Tiermehl die Gesundheit der Verbraucher. Die bestehenden Defizite sind zugunsten der Agrarlobby und zu Lasten der Verbraucher akzeptiert worden.

Diese Haltung der Behörden entspricht der verbraucherschädlichen Politik, die für das tatsächliche Ausmaß der BSE-Krise verantwortlich ist und vor dem Verfütterungsverbot Praxis war.

Zusammenfassung der foodwatch Tiermehl-Recherchen:

1. Eine Unterscheidung zwischen potenziell BSE-gefährlichen und potenziell ungefährlichen Tiermehlen ist nach ihrer Herstellung nicht mehr möglich, weil das seit März 2003 europaweit vorgeschriebene Markieren von Tiermehlen bis heute nicht praktiziert wird.

2. In Deutschland werden Tiermehle mit rasant steigender Tendenz als Dünger an Landwirte abgegeben. Keine Behörde kann zuverlässige Angaben über die tatsächliche Verwendung dieses Materials machen.

3. Bei der Tierkörperbeseitigung in Europa sind immer noch unsichere Verfahren erlaubt.

4. In Deutschland gibt es keine behördliche Meldepflicht seitens der Hersteller, Händler und Verwender von Produkten der Tierkörperbeseitigung. In ganz Europa wird jedoch mit Tiermehlen umfangreicher Handel getrieben. Die von foodwatch befragten deutschen Behörden (statistische Landes- und Bundesämter, Überwachungsbehörden, Ministerien) konnten den Verbleib von insgesamt 124.000 Tonnen Tiermehl nicht aufklären.

5. Es gibt kein abgestimmtes Meldewesen für Ein- und Ausfuhren von Tiermehlen innerhalb der EU beziehungsweise in Drittländer. Eine Rückverfolgung beziehungsweise Kontrolle der Handelswege ist kaum möglich.

6. Griebenmehle werden ohne Kennzeichnung in vielen Muskelaufbaupräparaten, und als Geschmacksträger in vielen Fertiggerichten eingesetzt.

7. Scheinsicherheit auf Kosten von Steuerzahlern und Umwelt: Der nicht akzeptable Umgang mit dem Verfütterungsverbot ist ein eklatanter Verstoß gegen das Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes. Deshalb stellt er eine Verschwendung von natürlichen Ressourcen und Steuergeldern dar.