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Tiermehl-Schmuggel

Dunkle Geschäfte mit Tiermehl und Schlachtabfällen




Dunkle Geschäfte mit Tiermehl und Schlachtabfällen

29.05.2008

Tierische Abfälle werden weltweit zum Teil illegal gehandelt. Mit Wissen der Behörden. Das haben Recherchen von foodwatch ergeben. So können sie in die menschliche Nahrungskette gelangen.

 

Schlachtabfälle sind beispielsweise Federn, Häute und Hörner sowie Knochen, Fette, Blut und Gammelfleisch. Diese Abfälle (Kategorie 3) und daraus hergestelltes Tiermehl dürfen keinesfalls in die menschliche Nahrungskette gelangen, sei es als Zutat für Lebensmittel oder als Futter für landwirtschaftliche Nutztiere. Denn durch die Verfütterung von Tiermehl an Rinder entstand die Rinderkrankheit BSE, durch die in Großbritannien bis Ende 2007 bereits 163 Menschen starben. Abfälle der Kategorie 3 dürfen ausschließlich an Heim-, Pelz- oder Zootiere verfüttert oder als Düngemittel verwendet werden. Diese Verwendung muss durch ein bilaterales Abkommen auch dann sichergestellt werden, wenn die Abfälle in Nicht-EU-Länder exportiert werden.

Tiermehl an Nutztiere verfüttert

Trotzdem wird Tiermehl aus Deutschland auch in Staaten exportiert, mit denen es kein entsprechendes Abkommen gibt. Auch von namhaften Firmen wie Europas größtem Fleischkonzern Vion und der PHW-Gruppe, der Deutschlands führender Geflügelproduzent Wiesenhof gehört. Lieferungen gehen selbst nach Vietnam, wo diese Importe ausdrücklich verboten sind. foodwatch hat vor Ort recherchiert. Ergebnis: In Vietnam wird das Tiermehl an landwirtschaftliche Nutztiere wie Schweine verfüttert und gelangt so in die menschliche Nahrungskette. Behörden decken nach Erkenntnissen von foodwatch die fragwürdigen Praktiken mit amtlichen Genehmigungen.

foodwatch reichte am 20.02.2007 Strafanzeige ein gegen die Vion-Tochter SNP, die zur PHW gehörende Gepro, den Düngemittelhersteller Beckmann und zuständige Kreisbehörden in Deutschlands größter Viehwirtschaftsregion Niedersachsen. Am 25.10.2007 wurde das Verfahren jedoch eingestellt. Begründung: Die Firmen hätten nicht ohne amtliche Genehmigungen exportiert. Dass die zuständigen Ämter die Genehmigungen gesetzeswidrig erteilt haben, spiele für die Strafbarkeit keine Rolle, so die Staatsanwaltschaft.

Mitmach-Aktion: foodwatch fordert Herstellerverantwortung

Nach der europäischen Abfallgesetzgebung sind Hersteller auch für die Entsorgung oder Verwertung ihrer Produkte als Abfall verantwortlich. foodwatch fordert: Der Umgang mit tierischen Abfällen muss ebenfalls nach diesem Prinzip geregelt werden. Alle Stufen müssen lückenlos dokumentiert und überwacht werden. Am 21.02.2007 hat foodwatch eine Mitmach-Aktion gestartet. Bürger können die Forderungen von foodwatch unterstützen und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auffordern, den illegalen Praktiken ein Ende zu setzen und sich für den sicheren Umgang mit tierischen Abfällen einzusetzen.

 

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