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Bundesminister Seehofer redet sich heraus19.04.2007 Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer gibt zu, "dass es Exporte gegeben hat, obwohl die notwendigen Vereinbarungen mit den Empfängerstaaten nicht vorgelegen haben." Das geht aus der Antwort auf die Protest-Aktion von foodwatch für sichere Regelungen bei tierischen Abfällen hervor. Im Folgenden greift foodwatch weitere kritische Punkte aus der Antwort von Bundesminister Seehofer auf und kommentiert sie.
Übertrieben: Reihe von Abkommen"Nachdem dem Ministerium im vergangenen Jahr bekannt wurde, dass es Exporte gegeben hat, obwohl die notwendigen Vereinbarungen mit den Empfängerstaaten nicht vorgelegen haben, wurden die zuständigen Länderbehörden nochmals an die rechtlichen Bestimmungen erinnert; eine Reihe von Exportabkommen nach den Vorgaben der EU konnten inzwischen abgeschlossen werden." Was Horst Seehofer nicht erwähnt: Das Ministerium wurde im vergangenen Jahr erst durch die Recherchen von foodwatch darauf aufmerksam gemacht, dass es derartige Exporte gegeben hat. Soviel dazu, wie in Deutschland die Einhaltung von Gesetzen überwacht wird. Maßlos übertrieben ist zudem, dass inzwischen "eine Reihe von Exportabkommen" geschlossen wurden. Im Jahr 2006 gab es lediglich zwei Abkommen, mit Israel und Thailand. Im Jahr 2007 - nach den Veröffentlichungen von foodwatch - wurden nach Auskunft des BMELV zwei weitere Abkommen mit der Türkei und Russland geschlossen. Exporte gingen aber in mehr als 20 Staaten. Beschönigt: Abfälle sind ehemalige Lebensmittel"Bei den in der foodwatch Studie erwähnten Nebenprodukten (vorwiegend aus Geflügelteilen hergestellt), handelt es sich um Materialien der so genannten Kategorie 3, die grundsätzlich von für die Lebensmittelgewinnung tauglich beurteilten Tieren stammen oder auch ehemalige Lebensmittel sein können." Das ist sehr beschönigend formuliert. Kategorie 3-Abfälle sind genießbare und ungenießbare Schlachtabfälle. Dazu gehören beispielsweise auch Federn, Häute, Klauen sowie Knochen mit anhaftenden Muskelfasern, innere Organe, Euter, Schweineschwarten, Fette und Blut. "Ehemalige Lebensmittel" sind verdorbene Fleischwaren - landläufig auch "Gammelfleisch" genannt. Unwahr: Keine Hinweise auf verbotene Verfütterung"In meinem Hause liegen keine Hinweise vor, dass das nicht rechtmäßig ausgeführte tierische Protein in den jeweiligen Ländern zu nach europäischem Recht verbotenen Verwendungszwecken eingesetzt wurde." Ob das verbotenermaßen exportierte Tiermehl im Ausland verfüttert wurde oder nicht: Es gibt ein Gesetz, welches den Export von Tiermehl in Nicht-EU-Länder ohne entsprechende bilaterale Abkommen untersagt. Und dieses Gesetz wurde gebrochen. Tiermehl wurde nicht nur ohne bilaterales Abkommen exportiert, sondern sogar in Länder, die den Import von Tiermehl aus Europa ausdrücklich verboten haben. Tiermehl aus Deutschland wurde an Firmen in Vietnam geliefert, die Futter für landwirtschaftliche Nutztiere herstellen. So konnte es in die menschliche Nahrungskette gelangen. Das ist im Report "Die Tiermehl-Schmuggler" ausführlich dokumentiert. Ausrede: Keine Gesundheitsgefährdung"Es ist mir sehr wichtig darauf hinzuweisen, dass nach allen mir vorliegenden Informationen trotz der fehlerhaften Exportzertifikate zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung der Gesundheit von Menschen oder Tieren bestanden hat." Das ist eine gerne benutzte Entschuldigung, wenn gegen Gesetze verstoßen wird, die zum Schutz der Verbraucher existieren. Es stellt sich jedoch die Frage: Warum gibt es diese Regelungen dann? Die Verfütterung von Tiermehl an Lebensmittel liefernde Tiere wurde nach der BSE-Krise in Europa verboten. Das war die einzige Möglichkeit, den BSE-Erreger möglichst umfassend aus der Nahrungskette zu verbannen. Alle anderen Maßnahmen wie beispielsweise nur teilweise Verfütterungsverbote hatten zuvor versagt. Deshalb ist das vollständige Verbot der Verfütterung von Tiermehl sinnvoll und muss eingehalten werden - nicht nur in Deutschland und der EU. |
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