
Rechtslage |
09.11.2006
Im Anhang VI der Öko-Verordnung der Europäischen Union (EU) gibt es eine Liste erlaubter Zusatzstoffe. Bis Mai 2006 enthielt dieser Anhang nur Vorschriften für pflanzliche Produkte. Für ökologische Fleisch- oder Milchprodukte war der Einsatz von Zusatzstoffen gesetzlich gar nicht geregelt. Das heißt: Um das Bio-Siegel zu bekommen reichte es aus, wenn eine Wurst aus Öko-Fleisch hergestellt wurde.
Seit Mai 2006 gibt es eine Änderungsverordnung zur EU-Öko-Verordnung. Diese regelt den Einsatz von Zusatzstoffen auch für Milch- und Fleischprodukte und gilt ab dem 01.12.2007. Neben Carrageen darf dann auch Nitritpökelsalz offiziell in Bioprodukten verwendet werden. Über den Einsatz von Nitritpökelsalz wird auf europäischer seit Jahren gestritten. Nitrit gilt als problematisch, weil sich daraus im menschlichen Magen krebserregende Nitrosamine bilden können. Besagte Änderungsverordnung erlaubt vorerst den Einsatz von Nitritpökelsalz, wenn es keine adäquate technologische Alternative gibt. Allerdings soll die Zulassung von Nitritpökelsalz bis zum 31.12.2007 erneut - "im Hinblick auf eine Begrenzung oder das Verbot der Verwendung dieser Zusatzstoffe (...)" - geprüft werden.