Regelungslücke bei Fleisch- und Milchprodukten
09.11.2006
Für ökologische Fleisch- und Milchprodukte war der Einsatz von Zusatzstoffen bis Mai 2006 gesetzlich nicht geregelt. Zum 01.12.2007 tritt nun eine Änderungsverordnung in Kraft, welche den Einsatz von Carrageen und Nitritpökelsalz ausdrücklich erlaubt.
Im Anhang VI der Öko-Verordnung der Europäischen Union (EU) gibt es
eine Liste erlaubter Zusatzstoffe. Bis Mai 2006 enthielt dieser Anhang
nur Vorschriften für pflanzliche Produkte. Für ökologische Fleisch-
oder Milchprodukte war der Einsatz von Zusatzstoffen gesetzlich gar
nicht geregelt. Das heißt: Um das Bio-Siegel zu bekommen reichte es
aus, wenn eine Wurst aus Öko-Fleisch hergestellt wurde.
Seit Mai 2006 gibt es eine Änderungsverordnung zur
EU-Öko-Verordnung. Diese regelt den Einsatz von Zusatzstoffen auch für
Milch- und Fleischprodukte und gilt ab dem 01.12.2007. Neben Carrageen
darf dann auch Nitritpökelsalz offiziell in Bioprodukten verwendet
werden. Über den Einsatz von Nitritpökelsalz wird auf europäischer seit Jahren gestritten. Nitrit gilt als problematisch, weil sich daraus im
menschlichen
Magen krebserregende Nitrosamine bilden können. Besagte
Änderungsverordnung erlaubt vorerst den Einsatz von Nitritpökelsalz,
wenn es keine adäquate technologische Alternative gibt. Allerdings soll
die Zulassung von Nitritpökelsalz bis zum 31.12.2007 erneut - "im
Hinblick auf eine Begrenzung oder das Verbot der Verwendung dieser
Zusatzstoffe (...)" - geprüft werden.
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