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Forderungen

Die Position von foodwatch




19.01.2007

Mit der neuen EU-Öko-Verordnung sollte unter anderem die Transparenz erhöht werden. Dieses Ziel wird nicht erreicht. Besonders kritikwürdig: Gerade das größte Problem der ökologischen Lebensmittelerzeugung, ihr Kostennachteil, wird völlig vernachlässigt.

 

Mit der Neufassung der EU-Öko-Verordnung will die EU-Kommission ein "einheitliches Konzept" der ökologischen Erzeugung fördern. Ziel ist es, die Transparenz, die Wettbewerbsfähigkeit sowie das Vertrauen der Verbraucher in die ökologische Lebensmittelwirtschaft in Europa zu erhöhen. Dieses Ziel wird nach Meinung von foodwatch mit dem vorliegenden Entwurf nicht erreicht.

foodwatch kritisiert vor allem zwei Punkte:

  • Durch die Verordnung wird der Markt nicht transparenter. Wesentliche Qualitätskriterien wie regionale Herkunft, verwendete Rassen oder Sorten, besondere Herstellungsverfahren oder verwendete Zusatzstoffe sind weiterhin nicht für jeden unmittelbar zu erkennen. Es wird damit für den Verbraucher kaum möglich sein, verschiedene Qualitätsstufen bei Biolebensmitteln zu unterscheiden.
  • Der entscheidende Wettbewerbsnachteil der ökologischen Lebensmittelerzeugung wird nicht beseitigt. Konventionell wirtschaftende Betriebe haben weiterhin ungerechtfertigte Kostenvorteile, weil sie nicht für die von ihnen verursachten Umweltschäden aufkommen müssen. Sie schädigen die Umwelt durch hohe Kohlendioxid-Emissionen sowie die Verschmutzung von Wasser mit Phosphaten, Nitraten und Pflanzenschutzmitteln. Die Kosten dafür trägt die Allgemeinheit.

Kritisch beurteilt foodwatch zudem, dass in der neuen EU-Öko-Verordnung Verunreinigungen mit genetisch veränderten Organismen (GVO) bei Bioprodukten eindeutig akzeptiert werden. Anlässlich einer Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Februar 2006 hat foodwatch eine Stellungnahme eingereicht. Darin geht foodwatch auf Details der Regelungen der Verordnung beispielsweise zur Verwendung von Zusatzstoffen und GVO ein (siehe Dokumente & Links).

foodwatch fordert vollständige Transparenz und Verursacherprinzip

Die EU-Öko-Verordnung muss zwei Leitlinien folgen: Dem Prinzip der vollständigen Transparenz und dem Prinzip der Unterscheidbarkeit verschiedener Qualitäten. Um die Lebensmittelwirtschaft in Europa insgesamt umweltfreundlicher zu gestalten, muss in der gesamten Ernährungswirtschaft das Verursacherprinzip zur Begleichung ökologischer Schäden eingeführt werden, zum Beispiel in Form von Grundwassser-, Pestizid- und Düngemittelangaben.