Neues EU-Bio-Siegel gewählt
08.02.2010
Ab dem 1. Juli 2010 müssen Bioprodukte in der Europäischen Union das neue EU-Bio-Siegel tragen. Der Sieger-Entwurf wurde im Dezember und Januar in einer Online-Abstimmung ermittelt. Das neue Logo soll die Botschaften "Natur" und "Europa" vermitteln.
Zwingend ist das Logo von Juli 2010 an für alle verpackten Bioprodukte, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt wurden. Für eingeführte Produkte kann es verwendet werden, muss aber nicht. Das Bio-Siegel garantiert, dass bei der Herstellung und Kontrolle der Produkte die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllt wurden. Eine missbräuchliche Verwendung ist strafbar. Neben dem EU-Logo können weiter nationale Logos wie das deutsche Bio-Siegel verwendet werden, aber auch regionale oder private Logos wie die von Anbauverbänden wie Demeter oder Bioland. Bio-Siegel garantiert Bio-MindeststandardAlle Bio-Lebensmittel müssen die Kriterien der EU-Öko-Verordnung erfüllen, dürfen aber auch darüber hinaus gehen. Einige Anbauverbände stellen zusätzliche Anforderungen an ihre Produzenten. Das "Bio-Siegel“ bezeichnet grundsätzlich also einen Mindeststandard, der den Verbrauchern für Ökoprodukte garantiert wird. Staatlich zertifizierte Öko-Kontrollstellen kontrollieren einmal jährlich die Einhaltung der Bio-Kriterien. Siegel-Dschungel: Viele nichtssagende GütesiegelDas Bio-Siegel ist neben dem neuen "Ohne Gentechnik"-Siegel das einzige staatliche Qualitätssiegel für Lebensmittel. Ansonsten herrscht ein Dschungel aus größtenteils nichtssagenden Gütesiegeln, die sich die Hersteller zum Teil selbst verleihen und die eine besondere Qualität häufig nur suggerieren, ob "Qualitätsgarantie", "aus kontrolliertem Anbau" oder "QS – geprüfte Qualitätssicherung". foodwatch fordert stattdessen staatlich kontrollierte Qualitätsklassen, damit Verbraucher sich beim Einkauf bewusst für bestimmte Eigenschaften entscheiden können – auch jenseits von Bio. Fragen und Antworten zur EU-Öko-Verordnung»
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