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Parlaments-Beschluss

Kennzeichnung von Süßstoffen/Aspartam




25.06.2010

Was haben die EU-Parlamentarier vorgeschlagen?

Die EU-Parlamentarier wollen, dass die Verwendung von Süßstoffen in Zukunft gekennzeichnet werden muss. Und zwar soll „in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels im Hauptblickfeld“ der Aufdruck: „mit Süßungsmitteln“ vorgeschrieben werden (Anhang III, Tabelle Zeile 21, rechte Spalte). Die Verwendung des Süßstoffes Aspartam soll darüber hinaus mit dem Aufdruck „enthält Aspartam“ gekennzeichnet werden müssen (Anhang III, Tabelle Zeile 23, rechte Spalte).

Und was sagt foodwatch dazu?

Das ist ein Fortschritt für die Verbraucher. Süßstoffe werden immer häufiger, meist als kalorienfreier Ersatz für Zucker, eingesetzt. Ihre gesundheitlichen Wirkungen sind zum Teil umstritten, ebenso ihr Effekt auf den Appetit und damit die gesamte Energieaufnahme.