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Parlaments-Beschluss

Kennzeichnung von Nanomaterial




25.06.2010

Was haben die EU-Parlamentarier vorgeschlagen?

Nanomaterial soll nach dem Willen der Parlamentarier zukünftig gekennzeichnet werden. Hersteller sollen verpflichtet werden, in der Zutatenliste mit dem Zusatz „Nano“ darauf hinzuweisen, dass Nano-Partikel enthalten sind (Art.19, Abs.1a (neu)).

(Nanopartikel sind winzig kleine Teilchen (höchstens 100 Milliardstel Meter groß) und können in Lebensmitteln zum Beispiel eingesetzt werden, um Produkteigenschaften wie die Konsistenz oder die Farbe zu verändern.)

Und was sagt foodwatch dazu?

Das ist nur ein kleiner Fortschritt für die Verbraucher. Nanomaterialien sind bezüglich ihrer gesundheitlichen Wirkungen umstritten. Es ist zwar noch nicht abschließend erforscht, ob gesundheitliche Schäden drohen, wenn man Nanopartikel aufnimmt, dies wird jedoch befürchtet. Der Nutzen von Nanoteilchen in Lebensmitteln liegt vermutlich ausschließlich auf Seiten der Hersteller, die so Produkte mit neuen Eigenschaften entwickeln und vermarkten können. Verbraucher haben dadurch keinen Vorteil. Die vorgeschriebene Kennzeichnung in der Zutatenliste kann demgegenüber leicht übersehen werden. Nanoteilchen in Lebensmittel-Verpackungsmaterialien werden hier zudem nicht berücksichtigt.