Kennzeichnung von Klebefleisch
25.06.2010
Was haben die EU-Parlamentarier vorgeschlagen?Fleischprodukte, die den Eindruck erwecken, es handele sich „um ein gewachsenes Stück Fleisch (…), obwohl das Produkt aus zusammengesetzten Fleischstücken besteht“ müssen künftig „auf der Schauseite der Verpackung mit dem Hinweis ‚Formfleisch – aus zusammengesetzten Fleischstücken‘ gekennzeichnet werden.“ (Art. 7, Abs. 1 ab (neu)) Und was sagt foodwatch dazu?Das ist ein Transparenzgewinn für die Verbraucher. Bisher ist es laut „Deutschem Lebensmittelbuch“ angeblich „Verkehrsauffassung“ und somit völlig korrekt, dass aus einzelnen Muskelstücken zusammengesetzte Kochschinken NICHT entsprechend gekennzeichnet werden. Auch wenn mit Hilfe von Enzymen zusammengeklebte „Schinken“ etc. für Laien kaum zu entdecken sind, verspricht die vom Europäischen Parlament beschlossene Regelung mehr Schutz vor Täuschung und Irreführung. Um diese Art von Täuschung umfassend zu bekämpfen, müssten jedoch auch Verstöße gegen eine solche Kennzeichnungspflicht öffentlich gemacht werden. foodwatch fordert seit langem, die Überwachungsbehörden gesetzlich dazu zu verpflichten, die Informationen aus Lebensmittelkontrollen an die Bürger weiterzugeben (s. Verbraucherinformationsgesetz/Smiley-System).
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