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Parlaments-Beschluss

Kennzeichnung von Imitaten




25.06.2010

Was haben die EU-Parlamentarier vorgeschlagen?

Imitate werden in dem vom EU-Parlament verabschiedeten Entwurf definiert als den „Anschein eines anderen Lebensmittel“ erweckende Erzeugnisse, bei denen ein gewöhnlich verwendeter Inhaltsstoff ganz oder teilweise ersetzt wurde (Art. 2, Abs. 2, 1a (neu)). Außerdem wird der Imitat-Begriff ausgedehnt auf Erzeugnisse, die in der Bezeichnung oder Produktaufmachung den Anschein erwecken, dass ein bestimmter Inhaltsstoff enthalten sei, tatsächlich aber ein Ersatzstoff  verwendet wurde (in Art. 7, Abs. 1, aa (neu)). Wenn die vom EU-Parlament verabschiedete Fassung vom Ministerrat in diesem Punkt nicht mehr verändert wird, müssen solche Produkte zukünftig gekennzeichnet werden mit „Imitat“ oder „hergestellt mit … anstelle von …“.  Als Beispiele für Imitate werden genannt:

  • „Käseimitat“  = „Gegenüber Käse volle oder teilweise Ersetzung des Milchfettes durch Pflanzenfett“ und
  • „Schinkenimitat“ = Gegenüber Schinken veränderte Zusammensetzung aus zerkleinerten Zutaten mit erheblich reduziertem Fleischanteil“ (Anhang V – Teil C b (neu))
Und was sagt foodwatch dazu?

Das ist ein Fortschritt für die Verbraucher. Die Definition ist so weitreichend, dass zu prüfen sein wird, ob nicht viele andere Produkte zukünftig ebenfalls als „Imitat“ gekennzeichnet werden müssten. So zum Beispiel ein Getränk oder ein Molkereierzeugnis, das anstelle echter Früchte lediglich Farbstoffe und/oder Aromen enthält. Bei „Schinkenimitat“ lässt die Definition („zerkleinerte Zutaten“, „erheblich reduzierter Fleischanteil“) leider großen Interpretationsspielraum – man kann sich dann trefflich darüber streiten, ab wieviel weniger Fleisch der Fleischanteil „erheblich“ reduziert ist.